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Diese 5 Klauseln solltest du niemals unterschreiben
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch nicht alles, was im Arbeitsvertrag steht, ist auch rechtens. Manche Klauseln sind unwirksam und können Sie in eine nachteilige Position bringen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche 5 Klauseln Sie niemals unterschreiben sollten.
1. Ausschluss jeglicher Nebenbeschäftigungen
Ein genereller Ausschluss von Nebenbeschäftigungen ist in der Regel unzulässig. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Nebenbeschäftigungen nur dann verbieten, wenn diese die Interessen des Unternehmens konkret gefährden, z.B. durch Konkurrenz oder wenn Ihre Arbeitsleistung darunter leidet (z.B. aufgrund von Überlastung).
Was tun? Streichen Sie die Klausel oder lassen Sie sie auf berechtigte Interessen des Arbeitgebers einschränken (z.B. Konkurrenzverbot). Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und erklären Sie Ihre Situation.
2. Unbefristete Versetzungsklausel
Eine Versetzungsklausel erlaubt dem Arbeitgeber, Sie an einen anderen Arbeitsort oder in eine andere Abteilung zu versetzen. Eine unbefristete Versetzungsklausel, die dem Arbeitgeber völlig freie Hand lässt, ist jedoch in der Regel unwirksam. Die Versetzung muss durch dringende betriebliche Erfordernisse gerechtfertigt und zumutbar sein.
Was tun? Schränken Sie die Klausel auf „betriebsbedingte“ Gründe ein. Vereinbaren Sie eine räumliche Begrenzung oder eine Einschränkung der Aufgaben.
3. Unangemessen lange Wettbewerbsverbote
Ein Wettbewerbsverbot kann Ihnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersagen, bei der Konkurrenz zu arbeiten. Zulässig sind solche Verbote nur, wenn sie zeitlich begrenzt, räumlich beschränkt und eine Karenzentschädigung (mindestens die Hälfte der letzten Bezüge) vorsehen. Übermäßig lange Verbote (mehr als zwei Jahre) ohne angemessene Entschädigung sind in der Regel unwirksam.
Was tun? Verhandeln Sie über die Dauer und den Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots. Fordern Sie eine angemessene Karenzentschädigung.
| Dauer des Wettbewerbsverbots | Karenzentschädigung |
|---|---|
| Bis zu 1 Jahr | Mindestens 50% des letzten Gehalts |
| Über 1 Jahr | Im Einzelfall zu verhandeln, in der Regel mehr als 50% |
Beispiel (fiktiv): Ein Softwareentwickler wird nach Kündigung seines Arbeitsverhältnisses für zwei Jahre an der Tätigkeit für Konkurrenzfirmen gehindert, ohne dass eine Karenzentschädigung vorgesehen ist. Dies könnte als unverhältnismäßig angesehen werden.
4. Verzicht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich verankert. Ein Verzicht darauf ist grundsätzlich unwirksam.
Was tun? Eine solche Klausel darf nicht unterschrieben werden.
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5. Pauschaler Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
Ein pauschaler Ausschluss von Schadenersatzansprüchen, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit, ist in der Regel unwirksam.
Was tun? Schränken Sie den Haftungsausschluss auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein.
Wichtig: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Zusätzliche Tipps:
Lesen Sie den Arbeitsvertrag sorgfältig und in Ruhe durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem Experten beraten. Scheuen Sie sich nicht, mit Ihrem Arbeitgeber über einzelne Klauseln zu verhandeln.
Checkliste für Ihren Arbeitsvertrag:
- Arbeitszeit
- Überstundenregelung
- Urlaubsanspruch
- Gehalt
- Kündigungsfristen
- Versetzungsklausel
- Wettbewerbsverbot
- Nebenbeschäftigungen
- Haftungsausschluss

