Versetzung durch den Arbeitgeber – Wann musst du zustimmen?

Versetzung durch den Arbeitgeber

Versetzung durch den Arbeitgeber

Wann musst du zustimmen?

Eine Versetzung ist oft ein heikles Thema im Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber möchte vielleicht aus betrieblichen Gründen umstrukturieren, und du siehst dich plötzlich mit einer neuen Aufgabe, einem anderen Team oder sogar einem anderen Arbeitsort konfrontiert. Wann musst du einer solchen Versetzung aber eigentlich zustimmen und wann kannst du sie ablehnen? Dieser Artikel klärt dich über deine Rechte und Pflichten auf.

Was ist überhaupt eine Versetzung?

Eine Versetzung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers einseitig ändert. Es muss sich um eine wesentliche Änderung handeln. Kleine, unwesentliche Veränderungen im Arbeitsalltag, wie zum Beispiel die Zuweisung eines anderen Schreibtisches, fallen nicht unter den Begriff der Versetzung.

Welche Arten von Versetzungen gibt es?

Versetzungen können verschiedene Formen annehmen:

  • Ortsversetzung: Die Arbeit wird an einem anderen Ort ausgeführt, z.B. in einer anderen Filiale oder Stadt.
  • Tätigkeitsversetzung: Die Art der ausgeführten Arbeit ändert sich, z.B. von der Produktion ins Marketing.
  • Statusversetzung: Die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb ändert sich, z.B. vom Teamleiter zum Sachbearbeiter (häufig mit Gehaltskürzungen verbunden).

Versetzung und Direktionsrecht des Arbeitgebers

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das sogenannte Direktionsrecht (§ 106 Gewerbeordnung). Das bedeutet, er darf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen. Dieses Recht umfasst auch die Möglichkeit, Arbeitnehmer zu versetzen. Allerdings ist das Direktionsrecht nicht unbegrenzt.

Grenzen des Direktionsrechts bei Versetzungen

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers findet seine Grenzen im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und in den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Eine Versetzung ist unwirksam, wenn sie gegen eine dieser Grenzen verstößt.

  • Arbeitsvertrag: Ist der Arbeitsort oder die Tätigkeit im Arbeitsvertrag konkret festgelegt, darf der Arbeitgeber hiervon nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers abweichen.
  • Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung: Existieren Regelungen zu Versetzungen im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, sind diese zu beachten.
  • Treu und Glauben: Die Versetzung muss billigem Ermessen entsprechen und darf nicht willkürlich oder schikanös sein. Die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind gegeneinander abzuwägen.

Erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung für Ihren Karriereweg!

Wann ist die Zustimmung zur Versetzung erforderlich?

Die Zustimmung des Arbeitnehmers ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Versetzung über das im Arbeitsvertrag vereinbarte hinausgeht oder wenn wesentliche Vertragsbestandteile geändert werden. Das ist beispielsweise der Fall bei einer Versetzung an einen weit entfernten Arbeitsort oder bei einer erheblichen Änderung der Tätigkeit.

Was passiert bei unberechtigter Versetzung?

Hältst du die Versetzung für unberechtigt, solltest du zunächst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Führt dies nicht zum Erfolg, kannst du eine Änderungskündigung erhalten. Diese kannst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang gerichtlich anfechten (§ 4 Kündigungsschutzgesetz – KSchG). Parallel dazu kannst du eine sogenannte Feststellungsklage erheben, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass das bestehende Arbeitsverhältnis an deinem bisherigen Arbeitsplatz fortbesteht.

Versetzung und Betriebsrat

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, hat dieser bei Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht (§ 99 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG). Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Versetzung anhören und ihm die Gründe für die Versetzung darlegen. Der Betriebsrat kann der Versetzung zustimmen oder widersprechen. Ein Widerspruch ist nur aus bestimmten, im Gesetz genannten Gründen möglich.

Besondere Fallgruppen

Es gibt einige besondere Fallgruppen, in denen die Rechtslage zu Versetzungen spezifischer geregelt ist:

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Bei der Versetzung schwerbehinderter Arbeitnehmer ist das Integrationsamt einzuschalten.
  • Schwangere und stillende Mütter: Schwangere und stillende Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Auch Versetzungen, die einer Kündigung gleichkommen, sind in der Regel unzulässig.
  • Elternzeit: Während der Elternzeit ist eine Versetzung nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.

Beispiel: BAG Urteil zur Versetzung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Urteilen die Grenzen des Direktionsrechts bei Versetzungen konkretisiert. So hat das BAG entschieden, dass eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort nur dann zulässig ist, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder sich aus der betrieblichen Übung ergibt (BAG, Urteil vom 21.06.2000 – 2 AZR 513/99).

Zusammentreffen von Versetzung und Änderungskündigung

VersetzungÄnderungskündigung
Direktionsrecht des ArbeitgebersBeendigung des alten und Angebot eines neuen Arbeitsvertrags
Keine Zustimmung des Arbeitnehmers grundsätzlich erforderlich (Ausnahmen beachten!)Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich
Anfechtung nur über Feststellungsklage möglichAnfechtung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang vor dem Arbeitsgericht möglich (§ 4 KSchG)

Eine Versetzung ist ein komplexes Thema. Im Zweifel solltest du dich anwaltlich beraten lassen, um deine Rechte zu wahren.