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Das Einzelunternehmen: Einfach und schnell gegründet
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform und eignet sich besonders für Gründer, die alleine starten. Die Gründung ist unkompliziert und kostengünstig, es sind keine Mindesteinlagen erforderlich. Der Einzelunternehmer haftet jedoch mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Vorteile des Einzelunternehmens
- Einfache und schnelle Gründung
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Keine Mindesteinlage erforderlich
Nachteile des Einzelunternehmens
- Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
- Geringere Kreditwürdigkeit als Kapitalgesellschaften
Die GmbH: Haftung beschränken und Seriösität ausstrahlen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die sich durch eine beschränkte Haftung der Gesellschafter auszeichnet. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform für größere Unternehmen und solche, die eine höhere Kreditwürdigkeit anstreben.
Vorteile der GmbH
- Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
- Höhere Kreditwürdigkeit
- Seriöser Auftritt gegenüber Geschäftspartnern
Nachteile der GmbH
- Höherer Gründungsaufwand
- Höhere laufende Kosten (z.B. Buchführung)
- Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich
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Die UG (haftungsbeschränkt): Der kleine Bruder der GmbH
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch „Mini-GmbH“ genannt, ist eine Variante der GmbH. Sie kann mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. Jährlich müssen 25 % des Gewinns in eine Rücklage fließen, bis die 25.000 Euro Stammkapital der GmbH erreicht sind. Dann kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
Vorteile der UG (haftungsbeschränkt)
- Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
- Geringes Stammkapital (ab 1 Euro)
Nachteile der UG (haftungsbeschränkt)
- Geringere Kreditwürdigkeit als GmbH
- Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage
- Image der „Mini-GmbH“
Welche Rechtsform passt zu mir?
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Branche, der Anzahl der Gründer, dem geplanten Kapital und dem Risikoprofil. Ein Einzelunternehmen ist beispielsweise ideal für Freiberufler oder Kleingewerbetreibende mit geringem Risiko. Bei höherem Risiko und größerem Kapitalbedarf sind GmbH oder UG geeigneter.
| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH | UG (haftungsbeschränkt) |
|---|---|---|---|
| Haftung | Unbeschränkt, privates Vermögen | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen |
| Gründungskosten | Gering | Hoch | Gering |
| Mindestkapital | Keines | 25.000 € | 1 € |
| Verwaltungsaufwand | Gering | Hoch | Mittel |
Beispiel: Ein Handwerker, der alleine arbeitet und nur geringe Investitionen tätigt, kann ein Einzelunternehmen gründen. Ein Online-Händler mit mehreren Mitarbeitern und hohem Kapitalbedarf sollte eher eine GmbH oder UG in Betracht ziehen.
Gerichtsurteile: BGH, Urteil vom 12.07.2016 – II ZR 301/14 (zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers)

