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Wenn der andere Elternteil nicht zahlt – So bekommst du Unterstützung

Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Kindern gezahlt wird, deren Eltern keinen oder nicht ausreichend Barunterhalt leisten. Er soll sicherstellen, dass Kinder finanziell abgesichert sind, auch wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss springt ein und deckt einen Teil des fehlenden Unterhalts.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die:
- in Deutschland leben,
- unter 18 Jahre alt sind,
- bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und
- von dem anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig den vollen Unterhalt erhalten.
Zusätzlich gibt es weitere Voraussetzungen, abhängig vom Alter des Kindes:
| Alter des Kindes | Zusätzliche Voraussetzungen |
|---|---|
| 0-11 Jahre | keine weiteren Bedingungen |
| 12-17 Jahre | Das Kind muss
|
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Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Mindestunterhalt. Der Unterhaltsvorschuss deckt nicht den vollen Unterhaltsanspruch ab, sondern nur einen Teil davon. Vom Zahlbetrag wird das Kindergeld abgezogen.
| Alter des Kindes | Höchstbetrag (Stand: 01.01.2024) |
|---|---|
| 0-5 Jahre | 209 € |
| 6-11 Jahre | 282 € |
| 12-17 Jahre | 354 € |
Wichtig: Diese Beträge sind abzüglich des Kindergeldes zu verstehen.
Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Der Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate gezahlt. Für Kinder, die vor dem 01.07.2017 geboren sind, gilt die Befristung auf 72 Monate nicht. Die Zahlungen enden spätestens, wenn das Kind 18 Jahre alt wird.
Wo und wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss?
Den Unterhaltsvorschuss beantragen Sie bei der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse. Zuständig ist die Kasse am Wohnort des Kindes. Die Antragsformulare erhalten Sie in der Regel online oder direkt bei der Unterhaltsvorschusskasse. Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, z. B. die Geburtsurkunde des Kindes und Nachweise über den Unterhalt vom anderen Elternteil.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Für den Antrag auf Unterhaltsvorschuss benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung
- Nachweise über den Unterhalt des anderen Elternteils (z. B. Unterhaltstitel, Zahlungsnachweise)
- Einkommensnachweise des alleinerziehenden Elternteils
- Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung (falls nicht verheiratet)
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein, abhängig von der individuellen Situation.
Rückforderung vom anderen Elternteil
Der Staat holt sich den gezahlten Unterhaltsvorschuss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Dieser ist verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen. Kann der andere Elternteil nicht zahlen, versucht das Jugendamt, die Beistandschaft zu übernehmen und hilft dabei, Unterhaltsansprüche durchzusetzen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat. Im Widerspruch sollten Sie die Gründe darlegen, warum Sie die Ablehnung für unrechtmäßig halten.
Zusätzliche Hilfen und Beratung
Neben dem Unterhaltsvorschuss gibt es weitere Hilfen und Beratungsmöglichkeiten für Alleinerziehende. Sie können sich beispielsweise an eine Beratungsstelle für Alleinerziehende wenden oder sich beim Jugendamt über weitere Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

