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Deine Rechte zur Vergütung im Überblick

Überstunden sind ein häufiges Thema im Arbeitsalltag. Doch was passiert mit den geleisteten Extra-Stunden? Müssen sie ausgezahlt werden oder können sie abgefeiert werden? Dieser Artikel klärt über Deine Rechte zur Vergütung von Überstunden auf und gibt Dir einen umfassenden Überblick.
Was sind Überstunden?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Dabei ist die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit zu beachten. Die Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sind für die Definition von Überstunden maßgeblich. Im Arbeitsvertrag kann beispielsweise festgelegt sein, dass eine 40-Stunden-Woche die Regelarbeitszeit darstellt. Alles, was darüber hinaus geleistet wird, gilt dann als Überstunde.
Anordnung von Überstunden
Der Arbeitgeber hat das Recht, Überstunden anzuordnen, wenn ein dringendes betriebliches Bedürfnis besteht. Dieses Bedürfnis muss objektiv nachvollziehbar sein und darf nicht willkürlich erfolgen. Beispiele hierfür sind unerwartete Auftragsspitzen, Krankheitsfälle von Kollegen oder dringende Reparaturen. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, angeordnete Überstunden zu leisten, es sei denn, er hat triftige Gründe, die dagegensprechen, wie z.B. eine vereinbarte private Verpflichtung oder gesundheitliche Gründe.
Auszahlung von Überstunden
Grundsätzlich gilt: Geleistete Überstunden müssen vergütet werden. Der Anspruch auf Vergütung ergibt sich aus § 612 BGB. Die Vergütung kann durch einen Zuschlag auf den regulären Stundenlohn oder durch Freizeitausgleich erfolgen. Ein Überstundenzuschlag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung geregelt sein. Häufig werden Zuschläge von 25% oder 50% gewährt.
Freizeitausgleich statt Auszahlung
Eine Auszahlung der Überstunden ist nicht zwingend erforderlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass die Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Diese Vereinbarung kann im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder durch eine individuelle Absprache getroffen werden. Wichtig ist, dass der Freizeitausgleich innerhalb eines angemessenen Zeitraums gewährt wird. Was ein angemessener Zeitraum ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Ein Freizeitausgleich innerhalb weniger Wochen ist in der Regel angemessen.
Verfall von Überstunden
Die Verjährung von Überstundenansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 BGB). Wichtig: Individuelle Vereinbarungen zum Verfall von Überstunden sind oftmals unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Dokumentation von Überstunden
Es ist wichtig, die geleisteten Überstunden sorgfältig zu dokumentieren. Führe am besten ein Stundenkonto, in dem Du Beginn und Ende Deiner Arbeitszeit sowie die geleisteten Überstunden festhältst. So kannst Du im Streitfall Deine Ansprüche nachweisen. Auch der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten zu erfassen, insbesondere die Überstunden.
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Was tun bei Streitigkeiten?
Kommt es zu Streitigkeiten über die Vergütung von Überstunden, solltest Du zunächst das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber suchen. Führt dies nicht zu einer Einigung, kannst Du Dich an den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft wenden. Im zweiten Schritt besteht die Möglichkeit, eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.
Beispiel: Überstundenvergütung nach Tarifvertrag
Im Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie ist beispielsweise geregelt, dass Überstunden mit einem Zuschlag von 25% vergütet werden. Darüber hinaus können weitere Regelungen zur Vergütung von Überstunden im Tarifvertrag enthalten sein.
Überblick über Deine Rechte
| Thema | Deine Rechte |
|---|---|
| Anordnung von Überstunden | Der Arbeitgeber darf Überstunden nur bei dringendem betrieblichen Bedarf anordnen. |
| Vergütung von Überstunden | Dir steht eine Vergütung für geleistete Überstunden zu, entweder in Form von Geld oder Freizeitausgleich. |
| Freizeitausgleich | Du kannst mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden. |
| Verfall von Überstunden | Überstundenansprüche verfallen nach drei Jahren. Individuelle Vereinbarungen zum Verfall können unwirksam sein. |
| Dokumentationspflicht | Dokumentiere Deine Überstunden sorgfältig, um Deine Ansprüche nachweisen zu können. |

