Schwerbehindertenausweis: Vorteile im Job und Alltag – Lohnt sich der Antrag?

Schwerbehindertenausweis

Welche Leistungen stehen deinen Kindern zu?Vorteile im Job & Alltag – Lohnt sich der Antrag?

Schwerbehindertenausweis

 

Was ist ein Schwerbehindertenausweis und wer hat Anspruch darauf?

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Ausweis, der Menschen mit einer Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt wird. Er dient als Nachweis der Behinderung und berechtigt zu verschiedenen Nachteilsausgleichen. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Welche Vorteile bietet der Schwerbehindertenausweis im Job?

Der Schwerbehindertenausweis bietet verschiedene Vorteile im Arbeitsleben. Dazu gehören:

  • Verbesserter Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.
  • Zusätzlicher Urlaub: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Jahr.
  • Freistellung von Mehrarbeit: Schwerbehinderte Menschen können von Mehrarbeit freigestellt werden.
  • Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz behindertengerecht zu gestalten.
  • Fördermöglichkeiten: Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

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Welche Vorteile bietet der Schwerbehindertenausweis im Alltag?

Auch im Alltag bietet der Schwerbehindertenausweis verschiedene Vorteile. Dazu gehören:

  • Steuerliche Vergünstigungen: Schwerbehinderte Menschen können verschiedene steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, z. B. den Behinderten-Pauschbetrag.
  • Ermäßigungen: In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gibt es Ermäßigungen für Schwerbehinderte, z. B. bei Eintrittspreisen oder im öffentlichen Nahverkehr.
  • Parkerleichterungen: Mit dem Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis können Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden.
  • Begleitperson: Mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis kann eine Begleitperson kostenlos mitgenommen werden.

Wie beantragt man den Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Dem Antrag müssen ärztliche Unterlagen beigefügt werden, die die Behinderung belegen.

Lohnt sich der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis?

Ob sich der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis lohnt, hängt von der individuellen Situation ab. Die Vorteile im Job und Alltag können jedoch erheblich sein. Daher sollte jeder, der eine Behinderung hat, prüfen, ob er Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat.

Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Er gibt das Ausmaß der Beeinträchtigung an. Neben dem GdB können im Schwerbehindertenausweis verschiedene Merkzeichen eingetragen werden, die weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen.

MerkzeichenBedeutung
Gerhebliche Gehbehinderung
aGaußergewöhnliche Gehbehinderung
BBerechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
HHilflosigkeit
RFRundfunkgebührenbefreiung
BlBlindheit
GlGehörlosigkeit

Schwerbehindertenvertretung im Betrieb

In Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Menschen wird eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.

Beispiel: Gerichtsurteil zum Kündigungsschutz

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 20.06.2013 (Az.: 2 AZR 273/12) entschieden, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers unwirksam ist, wenn das Integrationsamt der Kündigung nicht zugestimmt hat.