Schwarzarbeit in Deutschland: Risiken und Strafen für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Schwarzarbeit in Deutschland 

Risiken und Strafen für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit umfasst alle Tätigkeiten, die gegen die sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Melde- und Zahlungspflichten verstoßen. Dazu zählen unter anderem:

  • Nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse
  • Nichtversteuerte Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Bezug von Sozialleistungen trotz Arbeitsaufnahme
  • Illegale Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis

Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist im Gesetz nicht explizit definiert. Die relevanten Rechtsvorschriften finden sich im Sozialgesetzbuch, im Steuerrecht, im Aufenthaltsgesetz und im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Abmahnung erhalten Schwarzarbeit in Deutschland

Risiken und Strafen für Arbeitgeber

Strafrechtliche Konsequenzen:

Arbeitgeber, die Schwarzarbeit beschäftigen, müssen mit folgenden Strafen rechnen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§ 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
  • Bußgelder bis zu 500.000 Euro nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen:

Die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenkassen können Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge für bis zu 30 Jahre rückwirkend fordern. Zusätzlich drohen Säumniszuschläge.

Steuerrechtliche Konsequenzen:

Das Finanzamt kann hinterzogene Steuern, Lohnsteuer und Umsatzsteuer nachfordern, zuzüglich Zinsen und ggf. Straffälligkeiten.

Weitere Konsequenzen:

  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
  • Rufschädigung

Risiken und Strafen für Arbeitnehmer

Strafrechtliche Konsequenzen:

Auch Arbeitnehmer, die Schwarzarbeit verrichten, machen sich strafbar. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (z.B. bei Bezug von Sozialleistungen trotz Schwarzarbeit)
  • Bußgelder

Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen:

Arbeitnehmer verlieren ihren Versicherungsschutz im Krankheitsfall, bei Arbeitsunfällen oder im Alter. Sie müssen ggf. ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Steuerrechtliche Konsequenzen:

Auch Arbeitnehmer müssen die hinterzogenen Steuern nachzahlen.

Weitere Konsequenzen:

  • Sperre von Sozialleistungen
  • Probleme bei der Kreditvergabe
  • Bei ausländischen Arbeitnehmern: Ausweisung

Beispiele aus der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung zu Schwarzarbeit ist vielfältig. Hier einige Beispiele:

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2012 – 1 StR 201/12: Das Urteil befasste sich mit der Frage, wann Scheinselbstständigkeit vorliegt und damit Schwarzarbeit gegeben ist. Im konkreten Fall wurde ein Geschäftsführer einer GmbH als scheinselbstständig eingestuft, da er weisungsgebunden tätig war.
  • Zahlreiche Urteile befassen sich mit der Frage der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auch rückwirkend über mehrere Jahre.

Wie kann man Schwarzarbeit vermeiden?

Für Arbeitgeber:

  • Alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß anmelden und Sozialversicherungsbeiträge abführen
  • Sich über die geltenden Mindestlöhne informieren und diese einhalten
  • Bei der Beauftragung von Subunternehmern sicherstellen, dass diese ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anmelden

Für Arbeitnehmer:

  • Nur Tätigkeiten annehmen, die angemeldet sind
  • Auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen
  • Sich bei Unsicherheiten an die Behörden wenden (z.B. Zoll, Finanzamt)

Meldepflicht bei Schwarzarbeit

Jeder hat die Möglichkeit, Verdachtsfälle von Schwarzarbeit bei den zuständigen Behörden zu melden. Dies kann anonym geschehen.

Wo kann ich Hilfe bekommen?

Bei Fragen zum Thema Schwarzarbeit können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Zoll
  • Finanzamt
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Anwalt für Arbeitsrecht

Übersicht der möglichen Bußgelder (Beispielhaft)

VerstoßBußgeld
Nichtanmeldung von ArbeitnehmernBis zu 50.000€
Bezug von Sozialleistungen bei gleichzeitiger SchwarzarbeitBis zu 30.000€
Beschäftigung von Ausländern ohne ArbeitserlaubnisBis zu 500.000€

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie immer einen Anwalt konsultieren.