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Sagen oder schweigen? Deine Rechte
Muss ich meine Schwangerschaft offenlegen?
Nein, du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deine Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch zu erwähnen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich vor Diskriminierung aufgrund deiner Schwangerschaft. Ein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du schwanger bist, werden könntest oder warst. Das gilt für den gesamten Bewerbungsprozess, vom Vorstellungsgespräch bis zur Einstellung.
Was sind die Vorteile, wenn ich meine Schwangerschaft erwähne?
Offenheit kann Vertrauen schaffen. Wenn du dich im Unternehmen wohlfühlst und dir eine langfristige Perspektive vorstellen kannst, kann es sinnvoll sein, deine Schwangerschaft zu thematisieren. So kann der Arbeitgeber von Anfang an planen und du vermeidest potenzielle Missverständnisse. Ein offenes Gespräch kann auch dazu beitragen, mögliche Bedenken des Arbeitgebers auszuräumen.
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Was sind die Nachteile, wenn ich meine Schwangerschaft erwähne?
Leider besteht die Gefahr, dass du aufgrund deiner Schwangerschaft abgelehnt wirst, auch wenn dies gesetzwidrig ist. Es kann schwierig sein, im Nachhinein zu beweisen, dass die Schwangerschaft der Grund für die Absage war. Daher zögern viele Frauen, ihre Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch zu erwähnen.
Was passiert, wenn ich nach der Schwangerschaft gefragt werde?
Der Arbeitgeber darf dich nicht direkt nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft fragen. Solche Fragen sind unzulässig und verstoßen gegen das AGG. Du bist nicht verpflichtet, diese Fragen zu beantworten. Du kannst die Frage umgehen, lügen (was aber nicht ratsam ist) oder die Frage direkt zurückweisen und auf die Unzulässigkeit hinweisen.
Was sind meine Rechte, wenn ich wegen meiner Schwangerschaft abgelehnt werde?
Wirst du aufgrund deiner Schwangerschaft abgelehnt, kannst du dich dagegen wehren. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Absage kannst du eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es liegt dann beim Arbeitgeber zu beweisen, dass die Absage nichts mit deiner Schwangerschaft zu tun hatte. In der Praxis ist dies jedoch oft schwer nachzuweisen.
Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere
Sobald du deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitgeteilt hast, greift der besondere Kündigungsschutz. Dieser Schutz beginnt mit dem Zugang der Mitteilung beim Arbeitgeber und gilt grundsätzlich bis vier Monate nach der Entbindung. Eine Kündigung ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die zuständige Landesbehörde erteilt eine Ausnahmegenehmigung.
Wie teile ich meine Schwangerschaft am besten mit?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie du deine Schwangerschaft mitteilen musst. Es empfiehlt sich jedoch, die Mitteilung schriftlich zu machen und den Erhalt bestätigen zu lassen. So hast du einen Nachweis, wann der Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft erfahren hat.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die die Rechte schwangerer Bewerberinnen bestätigen. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) beispielsweise, dass eine Absage wegen Schwangerschaft eine unzulässige Diskriminierung darstellt (BAG, Urteil vom 22.06.2017 – 8 AZR 838/15). In einem anderen Fall verurteilte das LAG Köln einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung, weil er eine Bewerberin aufgrund ihrer Schwangerschaft abgelehnt hatte (LAG Köln, Urteil vom 24.01.2018 – 4 Sa 610/17).
Tipps für das Bewerbungsgespräch
| Aspekt | Empfehlung |
|---|---|
| Offenlegung | Überlege dir gut, ob du deine Schwangerschaft erwähnst. Wäge die Vor- und Nachteile ab und entscheide, was sich für dich richtig anfühlt. |
| Unzulässige Fragen | Lass dich nicht verunsichern, wenn dir unzulässige Fragen gestellt werden. Du bist nicht verpflichtet, diese zu beantworten. |
| Dokumentation | Dokumentiere den Bewerbungsprozess sorgfältig. Hebe alle Unterlagen, E-Mails und Gesprächsnotizen auf. |
| Rechtliche Beratung | Im Zweifelsfall hole dir rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. |
Zusammenfassung deiner Rechte
| Recht | Beschreibung |
|---|---|
| Keine Offenlegungspflicht | Du musst deine Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch nicht erwähnen. |
| Schutz vor Diskriminierung | Das AGG schützt dich vor Benachteiligung aufgrund deiner Schwangerschaft. |
| Unzulässige Fragen | Der Arbeitgeber darf dich nicht direkt nach einer Schwangerschaft fragen. |
| Kündigungsschutz | Nach Mitteilung der Schwangerschaft greift der besondere Kündigungsschutz. |
| Rechtsschutz | Bei Diskriminierung kannst du dich beim Arbeitsgericht wehren. |

