Probezeit im Arbeitsvertrag: Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer:in

Probezeit im Arbeitsvertrag

Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer:in

Probezeit im Arbeitsvertrag

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist ein vertraglich festgelegter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, der Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob die gegenseitigen Erwartungen erfüllt werden. Während der Probezeit gelten besondere Regelungen zur Kündigung.

Dauer der Probezeit

Die Dauer der Probezeit ist im Arbeitsvertrag festzulegen. Im Normalfall beträgt sie maximal sechs Monate. Eine kürzere Probezeit ist jederzeit möglich. Eine längere Probezeit ist nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, beispielsweise bei Auszubildenden.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Ein Kündigungsgrund muss in der Regel nicht angegeben werden.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers in der Probezeit

Auch in der Probezeit hat der Arbeitnehmer die gleichen grundlegenden Rechte und Pflichten wie ein regulär angestellter Mitarbeiter. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflicht zur Arbeitsleistung
  • Recht auf Lohnzahlung
  • Recht auf Urlaub
  • Pflicht zur Verschwiegenheit

Krankmeldung in der Probezeit

Sollte der Arbeitnehmer während der Probezeit krank werden, ist er verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Eine Kündigung aufgrund von Krankheitsschutz ist in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So ist eine Kündigung unzulässig, wenn sie ausschließlich wegen einer Erkrankung erfolgte, die in der Probezeit aufgetreten ist. Ist jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar, weil der Arbeitnehmer dauerhaft krank ist oder so oft krank, dass die Erledigung seiner Aufgaben gefährdet ist, kann die Kündigung wirksam sein.

Urlaubsanspruch in der Probezeit

Der Arbeitnehmer hat während der Probezeit Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Bei einer sechsmonatigen Probezeit stehen dem Arbeitnehmer also mindestens zwölf Werktage Urlaub zu.

Übernahme nach der Probezeit

Endet die Probezeit, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wurde, geht das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Es gelten dann die regulären Kündigungsfristen.

Zeugnis in der Probezeit

Auch wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit endet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss mindestens die Dauer und die Art der Tätigkeit enthalten.

Besondere Regelungen für Schwerbehinderte

Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regelungen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.

Beispiel: Kündigungsschutzklage nach Kündigung in der Probezeit

Ein Arbeitnehmer wurde in der Probezeit wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt. Er klagte gegen die Kündigung und bekam Recht, da die Erkrankungen jeweils nur wenige Tage dauerten und keine negative Prognose für die Zukunft begründeten (BAG, Urteil vom 24.06.2010 – 2 AZR 280/09).

Wichtige Punkte zur Probezeit

AspektBeschreibung
DauerMaximal 6 Monate, kürzere Dauer möglich
Kündigungsfrist2 Wochen
KündigungsgrundNicht erforderlich
UrlaubsanspruchVoller gesetzlicher Mindesturlaub
KrankmeldungUnverzüglich dem Arbeitgeber melden und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen
ZeugnisAnspruch auf Arbeitszeugnis

Worauf sollten Arbeitnehmer:innen in der Probezeit achten?

Arbeitnehmer sollten in der Probezeit besonders sorgfältig und zuverlässig arbeiten. Pünktlichkeit, Engagement und Teamfähigkeit sind wichtige Faktoren, die Arbeitgeber beobachten. Eine offene Kommunikation mit dem Vorgesetzten und die Bereitschaft, Feedback anzunehmen, sind ebenfalls ratsam.

Was tun bei ungerechtfertigter Kündigung in der Probezeit?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung in der Probezeit ungerechtfertigt war (z.B. wegen Diskriminierung oder im Zusammenhang mit einer Erkrankung), sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage erheben. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.