Inhaltsverzeichnis
ToggleNebenjob und Arbeitsrecht
Was erlaubt ist und was zu Problemen führen kann
Darf ich neben meinem Hauptberuf einen Nebenjob annehmen?

Grundsätzlich ja. Die Freiheit der Berufsausübung ist ein Grundrecht. Das bedeutet, Sie dürfen neben Ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich arbeiten. Es gibt jedoch einige arbeitsrechtliche Punkte zu beachten, die im Folgenden erläutert werden.
Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Muss ich meinen Arbeitgeber über den Nebenjob informieren?
Eine generelle Pflicht, den Arbeitgeber über einen Nebenjob zu informieren, besteht nicht. Ausnahmen sind:
- Konkurrenztätigkeit: Besteht die Gefahr, dass der Nebenjob die Interessen des Hauptarbeitgebers beeinträchtigt, z.B. durch Abwerben von Kunden oder die Nutzung von Betriebsgeheimnissen, muss der Arbeitgeber informiert werden.
- Vertragliche Vereinbarung: Im Arbeitsvertrag kann eine Informationspflicht über Nebenbeschäftigungen vereinbart sein. Diese Klauseln sind zulässig, wenn sie dem Schutz berechtigter Interessen des Arbeitgebers dienen.
- Öffentlicher Dienst: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben meist eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten.
Wettbewerbsverbot
Wann ist ein Nebenjob wettbewerbswidrig?
Ein Nebenjob ist wettbewerbswidrig, wenn er die Interessen des Hauptarbeitgebers beeinträchtigt. Dies ist der Fall, wenn der Nebenjob in direkter Konkurrenz zum Hauptberuf steht, z.B. wenn Sie im gleichen Geschäftsfeld tätig sind und die gleichen Kundenkreise ansprechen. Auch die Nutzung von Betriebsgeheimnissen im Nebenjob ist unzulässig.
Folgen einer Wettbewerbstätigkeit
Verstößt der Arbeitnehmer gegen ein Wettbewerbsverbot, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung aussprechen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen.
Arbeitszeitgesetz
Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden. Diese Grenze kann auf bis zu 10 Stunden angehoben werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht überschritten werden.
| Regelarbeitszeit | Maximale Arbeitszeit | Ausgleich |
|---|---|---|
| 8 Stunden/Tag | 10 Stunden/Tag | Innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden täglich |
Diese Regelungen gelten für alle Beschäftigungsverhältnisse zusammen. Das heißt, die Arbeitszeiten im Haupt- und Nebenjob dürfen zusammen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten.
Ruhezeiten
Das ArbZG schreibt außerdem Ruhezeiten vor. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
Erkrankung
Was gilt bei Erkrankung im Nebenjob?
Sind Sie im Hauptberuf arbeitsunfähig krankgeschrieben, dürfen Sie grundsätzlich keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, auch nicht im Nebenjob. Eine Ausnahme besteht, wenn der Nebenjob die Genesung nicht beeinträchtigt.
Urlaub
Darf ich während des Urlaubs im Hauptberuf einen Nebenjob ausüben?
Ja, Sie dürfen während des Urlaubs aus Ihrem Hauptberuf einem Nebenjob nachgehen. Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung, wie diese gestaltet wird, bleibt Ihnen überlassen.
Erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung für Ihren Karriereweg!
Steuerliche Aspekte des Nebenjobs
Muss ich den Nebenjob versteuern?
Einkünfte aus einem Nebenjob müssen in der Regel versteuert werden. Die Art der Versteuerung hängt von der Höhe des Einkommens und der Art des Nebenjobs ab. Es ist ratsam, sich hier von einem Steuerberater oder dem Finanzamt beraten zu lassen.
Sozialversicherungspflicht
Die Sozialversicherungspflicht im Nebenjob hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Höhe des Verdienstes und der Art der Beschäftigung. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Auch hier empfiehlt sich eine Beratung.
Kündigungsschutz im Nebenjob
Auch im Nebenjob genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, z.B. durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe. Abhängig von der Beschäftigungsdauer gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Die Rechtsprechung hat sich vielfach mit der Zulässigkeit von Nebenjobs auseinandergesetzt. Hier einige Beispiele:
- BAG, Urteil vom 14.12.2010 – 10 AZR 652/09: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag zulässig ist, wenn es dem Schutz berechtigter Interessen des Arbeitgebers dient.
wichtigste Punkte
| Aspekt | Regel | Ausnahmen |
|---|---|---|
| Informationspflicht | Keine generelle Pflicht | Konkurrenztätigkeit, vertragliche Regelung, öffentlicher Dienst |
| Wettbewerbsverbot | Nebenjob darf Hauptarbeitgeber nicht beeinträchtigen | – |
| Arbeitszeit | Maximal 8 Stunden/Tag, 10 Stunden mit Ausgleich | – |
| Ruhezeit | Mindestens 11 Stunden | – |
| Erkrankung | Keine Erwerbstätigkeit, auch nicht im Nebenjob | Nebenjob beeinträchtigt Genesung nicht |
| Urlaub | Nebenjob erlaubt | – |

