Nebenjob & Arbeitsrecht: Was erlaubt ist und was zu Problemen führen kann

Nebenjob und Arbeitsrecht

Was erlaubt ist und was zu Problemen führen kann

Darf ich neben meinem Hauptberuf einen Nebenjob annehmen?

Nebenjob und Arbeitsrecht

Grundsätzlich ja. Die Freiheit der Berufsausübung ist ein Grundrecht. Das bedeutet, Sie dürfen neben Ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich arbeiten. Es gibt jedoch einige arbeitsrechtliche Punkte zu beachten, die im Folgenden erläutert werden.

Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Muss ich meinen Arbeitgeber über den Nebenjob informieren?

Eine generelle Pflicht, den Arbeitgeber über einen Nebenjob zu informieren, besteht nicht. Ausnahmen sind:

  • Konkurrenztätigkeit: Besteht die Gefahr, dass der Nebenjob die Interessen des Hauptarbeitgebers beeinträchtigt, z.B. durch Abwerben von Kunden oder die Nutzung von Betriebsgeheimnissen, muss der Arbeitgeber informiert werden.
  • Vertragliche Vereinbarung: Im Arbeitsvertrag kann eine Informationspflicht über Nebenbeschäftigungen vereinbart sein. Diese Klauseln sind zulässig, wenn sie dem Schutz berechtigter Interessen des Arbeitgebers dienen.
  • Öffentlicher Dienst: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben meist eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten.

Wettbewerbsverbot

Wann ist ein Nebenjob wettbewerbswidrig?

Ein Nebenjob ist wettbewerbswidrig, wenn er die Interessen des Hauptarbeitgebers beeinträchtigt. Dies ist der Fall, wenn der Nebenjob in direkter Konkurrenz zum Hauptberuf steht, z.B. wenn Sie im gleichen Geschäftsfeld tätig sind und die gleichen Kundenkreise ansprechen. Auch die Nutzung von Betriebsgeheimnissen im Nebenjob ist unzulässig.

Folgen einer Wettbewerbstätigkeit

Verstößt der Arbeitnehmer gegen ein Wettbewerbsverbot, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung aussprechen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen.

Arbeitszeitgesetz

Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden. Diese Grenze kann auf bis zu 10 Stunden angehoben werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht überschritten werden.

RegelarbeitszeitMaximale ArbeitszeitAusgleich
8 Stunden/Tag10 Stunden/TagInnerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden täglich

Diese Regelungen gelten für alle Beschäftigungsverhältnisse zusammen. Das heißt, die Arbeitszeiten im Haupt- und Nebenjob dürfen zusammen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten.

Ruhezeiten

Das ArbZG schreibt außerdem Ruhezeiten vor. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.

Erkrankung

Was gilt bei Erkrankung im Nebenjob?

Sind Sie im Hauptberuf arbeitsunfähig krankgeschrieben, dürfen Sie grundsätzlich keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, auch nicht im Nebenjob. Eine Ausnahme besteht, wenn der Nebenjob die Genesung nicht beeinträchtigt.

Urlaub

Darf ich während des Urlaubs im Hauptberuf einen Nebenjob ausüben?

Ja, Sie dürfen während des Urlaubs aus Ihrem Hauptberuf einem Nebenjob nachgehen. Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung, wie diese gestaltet wird, bleibt Ihnen überlassen.

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Steuerliche Aspekte des Nebenjobs

Muss ich den Nebenjob versteuern?

Einkünfte aus einem Nebenjob müssen in der Regel versteuert werden. Die Art der Versteuerung hängt von der Höhe des Einkommens und der Art des Nebenjobs ab. Es ist ratsam, sich hier von einem Steuerberater oder dem Finanzamt beraten zu lassen.

Sozialversicherungspflicht

Die Sozialversicherungspflicht im Nebenjob hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Höhe des Verdienstes und der Art der Beschäftigung. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Auch hier empfiehlt sich eine Beratung.

Kündigungsschutz im Nebenjob

Auch im Nebenjob genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, z.B. durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe. Abhängig von der Beschäftigungsdauer gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Beispiele aus der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hat sich vielfach mit der Zulässigkeit von Nebenjobs auseinandergesetzt. Hier einige Beispiele:

  • BAG, Urteil vom 14.12.2010 – 10 AZR 652/09: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag zulässig ist, wenn es dem Schutz berechtigter Interessen des Arbeitgebers dient.

 wichtigste Punkte

AspektRegelAusnahmen
InformationspflichtKeine generelle PflichtKonkurrenztätigkeit, vertragliche Regelung, öffentlicher Dienst
WettbewerbsverbotNebenjob darf Hauptarbeitgeber nicht beeinträchtigen
ArbeitszeitMaximal 8 Stunden/Tag, 10 Stunden mit Ausgleich
RuhezeitMindestens 11 Stunden
ErkrankungKeine Erwerbstätigkeit, auch nicht im NebenjobNebenjob beeinträchtigt Genesung nicht
UrlaubNebenjob erlaubt