Mutterschutz im Arbeitsrecht: Deine Rechte vor und nach der Geburt

Mutterschutz im Arbeitsrecht 

Deine Rechte vor und nach der Geburt

Was ist Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit. Er umfasst Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz und besondere Regelungen zur Arbeitszeit und zum Urlaub.

Mutterschutz im Arbeitsrecht

Mutterschutzfristen: Wann beginnt und endet der Schutz?

Der Mutterschutz beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen.

Schutzfristen im Überblick

ZeitraumDauer
Vor der Geburt6 Wochen
Nach der Geburt8 Wochen (12 Wochen bei Frühgeburt/Mehrlingsgeburt)

Beschäftigungsverbote im Mutterschutz

Während der Mutterschutzfristen dürfen werdende und stillende Mütter nicht beschäftigt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Beschäftigungsverbote, z.B. für Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, schweren körperlichen Arbeiten oder Nachtarbeit.

Beispiele für Beschäftigungsverbote

  • Arbeit mit Gefahrstoffen
  • Heben und Tragen schwerer Lasten
  • Arbeit im Stehen über längere Zeiträume
  • Nachtarbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr

Kündigungsschutz im Mutterschutz

Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die zuständige Behörde stimmt der Kündigung ausnahmsweise zu.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Werdende Mütter erhalten während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld. Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Privat versicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Zusätzlich zum Mutterschaftsgeld zahlt der Arbeitgeber in der Regel einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, um den Verdienstausfall auszugleichen.

Stillzeit und Arbeitsrecht

Auch in der Stillzeit haben Mütter besondere Rechte. Sie haben Anspruch auf Stillpausen während der Arbeitszeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Müttern die zum Stillen erforderlichen Zeiten zu gewähren.

Stillpausen im Überblick

  • Bis zum Ende des 9. Lebensmonats des Kindes: zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten
  • Bei Mehrlingen: zweimal täglich 45 Minuten oder einmal täglich 90 Minuten

Urlaub im Mutterschutz

Der Urlaubsanspruch wird durch die Mutterschutzfristen nicht gemindert. Der Jahresurlaub kann nach Ablauf der Mutterschutzfristen genommen werden. Wurde der Urlaub bereits vor Beginn der Mutterschutzfristen angetreten und fällt in die Schutzfrist, so verfällt der Urlaub nicht, sondern kann nach Ablauf der Mutterschutzfristen genommen werden.

Ärztliche Untersuchungen

Werdende Mütter haben Anspruch auf bezahlte Freistellung für alle Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen.

Wohin kann ich mich wenden, wenn meine Rechte verletzt werden?

Bei Fragen oder Problemen rund um den Mutterschutz können sich werdende und stillende Mütter an folgende Stellen wenden:

  • Arbeitsschutzbehörde: Die zuständige Arbeitsschutzbehörde überwacht die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen.
  • Gewerkschaften: Gewerkschaften beraten und unterstützen ihre Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen.
  • Anwälte für Arbeitsrecht: Fachanwälte für Arbeitsrecht können bei rechtlichen Auseinandersetzungen helfen.

Besonderheiten für Beamtinnen

Für Beamtinnen gelten teilweise abweichende Regelungen zum Mutterschutz, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Die grundsätzlichen Schutzfristen und der Kündigungsschutz sind jedoch vergleichbar.

Gerichtsurteile können den Mutterschutz weiter konkretisieren und sind daher wichtige Informationsquellen. Zum Beispiel hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin auch dann unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kenntnis von der Schwangerschaft hatte (BAG, Urteil vom 12.12.2013 – 2 AZR 838/12).

wichtigste Punkte

ThemaInhalt
Mutterschutzfrist6 Wochen vor und 8 Wochen (bzw. 12 Wochen) nach der Geburt
BeschäftigungsverbotWährend der Mutterschutzfristen und bei bestimmten Tätigkeiten
KündigungsschutzWährend der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt
MutterschaftsgeldVon der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt
ArbeitgeberzuschussZum Ausgleich des Verdienstausfalls
StillzeitAnspruch auf Stillpausen
UrlaubKein Verlust des Urlaubsanspruchs durch Mutterschutz