Minijob oder Teilzeit? Arbeitsrechtlicher Vergleich der Beschäftigungsformen

 

Minijob oder Teilzeit? 

Arbeitsrechtlicher Vergleich der Beschäftigungsformen

Minijob oder Teilzeit

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt, ist eine Beschäftigung, bei der das monatliche Entgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Aktuell (Stand Oktober 2023) liegt diese Grenze bei 520 Euro. Diese Einkommensgrenze wird regelmäßig angepasst. Es gibt zwei Arten von Minijobs:

  • Minijobs im gewerblichen Bereich (450-Euro-Minijobs): Hier liegt die Verdienstgrenze bei 520 Euro im Monat. Überschreitet der Verdienst diese Grenze, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
  • Minijobs im Privathaushalt: Diese Minijobs sind speziell für Beschäftigungen im privaten Umfeld, z.B. Haushaltshilfe oder Gartenarbeit, gedacht. Auch hier gilt die Verdienstgrenze von 520 Euro.

Was ist eine Teilzeitbeschäftigung?

Eine Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten im selben Betrieb. Es gibt keine feste Stundenzahl, die eine Teilzeitbeschäftigung definiert. Der Arbeitsvertrag regelt die konkrete Arbeitszeit.

Minijob vs. Teilzeit: Die wichtigsten Unterschiede

Sozialversicherungspflicht

 Minijob (450-Euro)Teilzeit
Krankenversicherunggrundsätzlich versicherungsfrei (Ausnahme: freiwillige Versicherung)versicherungspflichtig
Rentenversicherungversicherungspflichtig (Pauschalbeiträge durch Arbeitgeber)versicherungspflichtig (anteilige Beiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
Arbeitslosenversicherungversicherungsfreiversicherungspflichtig
Pflegeversicherunggrundsätzlich versicherungsfrei (Ausnahme: Kinderlose ab 23 Jahre)versicherungspflichtig

Urlaubsanspruch

Minijobber haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Dieser Anspruch wird anteilig zur Arbeitszeit berechnet.

Auch Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Urlaubsanspruch wie vergleichbare Vollzeitbeschäftigte im selben Betrieb. Die Berechnung erfolgt ebenfalls anteilig.

Kündigungsschutz

Minijobber und Teilzeitbeschäftigte genießen grundsätzlich den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein oder im Rahmen einer vereinbarten Probezeit erfolgen.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Teilzeitbeschäftigten steht ebenfalls Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu.

Arbeitsrechtliche Stellung

Minijobber und Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte. Sie unterliegen dem Arbeitsrecht und haben beispielsweise Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.

Welche Beschäftigungsform ist die richtige?

Die Wahl zwischen Minijob und Teilzeit hängt von den individuellen Umständen ab. Ein Minijob kann für Studenten oder Personen, die neben einer Hauptbeschäftigung etwas dazuverdienen möchten, geeignet sein. Eine Teilzeitbeschäftigung bietet sich an, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit regelmäßigem Einkommen und vollem Kündigungsschutz gewünscht ist.