Lohnfortzahlung bei Krankheit: Wer zahlt wann und wie lange?

 

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wer zahlt wann und wie lange?

Was ist Lohnfortzahlung?

Wenn Arbeitnehmer krank werden, müssen sie nicht befürchten, sofort kein Geld mehr zu bekommen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen. Das nennt man Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Regelung soll Arbeitnehmer finanziell absichern, wenn sie aufgrund von Krankheit ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können.

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auszubildende sind ebenfalls geschützt. Minijobber haben zwar auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, aber hier gelten besondere Regelungen. Freie Mitarbeiter und Selbstständige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Wann beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Diese muss durch eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) nachgewiesen werden.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter?

Der Arbeitgeber zahlt den Lohn bis zu sechs Wochen weiter, wenn die Krankheit auf dieselbe Ursache zurückzuführen ist. Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und die Krankenkasse übernimmt die Zahlungen in Form von Krankengeld.

Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?

Während der Lohnfortzahlung erhalten Arbeitnehmer ihren vollen Nettolohn weiter. Das bedeutet, der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag, den der Arbeitnehmer auch erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte.

Was ist bei wiederholter Erkrankung?

Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten erneut an der gleichen Krankheit, hat er wieder Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Es spielt dabei keine Rolle, ob zwischen den Erkrankungen eine gesunde Phase lag.

Was muss ich meinem Arbeitgeber melden?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am dritten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber vorliegen.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn Arbeitnehmer im Urlaub erkranken, werden die Urlaubstage nicht als Krankheitstage angerechnet. Die erkrankten Tage können später als Urlaub genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Krankheit ärztlich attestiert wurde.

Besonderheiten bei Minijobs

Bei Minijobs (geringfügige Beschäftigung) besteht grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, die aufgewandten Entgeltfortzahlungskosten von der Minijob-Zentrale erstattet zu bekommen.

Lohnabrechnung während der Krankheit

Während der Lohnfortzahlung wird die Lohnabrechnung wie gewohnt erstellt. In der Abrechnung wird die Lohnfortzahlung ausgewiesen.

Kündigungsschutz während der Krankheit

Arbeitnehmer genießen während der Krankheit einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es liegen ausnahmsweise wichtige Gründe vor.

Checkliste – Was ist im Krankheitsfall zu tun?

Was?Wann?
Arbeitgeber über Krankheit informierenUnverzüglich
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichenSpätestens am dritten Krankheitstag
Bei längerer Krankheit: Kontakt mit Krankenkasse aufnehmenNach sechs Wochen

Beispiel: Erkrankung an zwei verschiedenen Krankheiten

Ein Arbeitnehmer erkrankt an einer Grippe und ist für eine Woche krankgeschrieben. Zwei Wochen später zieht er sich einen Sportunfall zu und fällt erneut für drei Wochen aus. Da es sich um zwei verschiedene Krankheiten handelt, hat er für beide Erkrankungen Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung von sechs Wochen.

Beispiel: BAG-Urteil zur Lohnfortzahlungspflicht bei verschiedenen Krankheitsursachen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil (Az.: 5 AZR 610/09) klargestellt, dass es für den Beginn einer neuen Sechswochenfrist entscheidend ist, ob eine neue Krankheitsursache vorliegt. Eine verschiedene Diagnose allein reicht nicht aus. Es kommt darauf an, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den Erkrankungen besteht.