Kündigung wegen Krankheit
Wann ist sie rechtlich erlaubt?

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ToggleKrankheit und Kündigung: Ein sensibles Thema
Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist ein heikles Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Niemand möchte seinen Job wegen einer Erkrankung verlieren, und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie im Rahmen des Gesetzes handeln. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kündigung wegen Krankheit und gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen.
Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Kündigungsschutz. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, um wirksam zu sein. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung bedeutet dies, dass der Arbeitgeber triftige Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorweisen muss.
Die drei Gründe für eine krankheitsbedingte Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung kann auf drei Gründen beruhen:
Negative Gesundheitsprognose
Liegt eine negative Gesundheitsprognose vor, bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich auch in Zukunft über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sein wird. Der Arbeitgeber muss hier nachweisen, dass die Erkrankung zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führt und keine zumutbaren alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
Häufige Kurzerkrankungen
Auch häufige Kurzerkrankungen können zu einer Kündigung führen, wenn sie zu einer erheblichen Störung des Betriebsablaufs führen und eine negative Prognose für die Zukunft besteht. Hier ist entscheidend, dass die Fehlzeiten über einen längeren Zeitraum hinweg betrachtet werden und ein Muster erkennbar ist.
Erschwerung der Betriebsabläufe
Eine Kündigung kann auch gerechtfertigt sein, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung für den Betrieb führt. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen der Fall und erfordert eine umfassende Prüfung der individuellen Umstände.
Der Ablauf einer krankheitsbedingten Kündigung
Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber in der Regel eine Reihe von Schritten einleiten:
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Krankengespräche
Der Arbeitgeber sollte mit dem erkrankten Arbeitnehmer Gespräche führen, um die Situation zu erörtern und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das BEM ist ein wichtiges Instrument, um die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers zu fördern. Hierbei wird gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, dem Betriebsrat und gegebenenfalls externen Stellen ein Plan entwickelt, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Anhörung des Betriebsrats
Vor Ausspruch einer Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören. Dieser hat das Recht, der Kündigung zu widersprechen.
Sonderfall: Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit gelten erleichterte Kündigungsbestimmungen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist hier auch ohne negative Gesundheitsprognose möglich, wenn die Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führt.
Kündigungsschutzklage
Hält der Arbeitnehmer die Kündigung für unrechtmäßig, kann er Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Rechtliche Beratung im Falle einer Kündigung
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann die rechtliche Situation individuell beurteilen und die bestmögliche Strategie entwickeln.

