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Ist das arbeitsrechtlich zulässig?
Die Schriftform im Arbeitsrecht
Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht das Schriftformerfordernis für Kündigungen (§ 623 BGB). Das bedeutet, die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein. Eine elektronische Form, wie E-Mail oder gar Kurznachrichten per WhatsApp oder SMS, ist somit nicht ausreichend. Der Gesetzgeber hat dies bewusst so geregelt, um die Bedeutung einer Kündigung zu unterstreichen und Missverständnisse oder leichtfertige Kündigungen zu vermeiden.
Ausnahmen vom Schriftformerfordernis
Es gibt einige wenige Ausnahmen vom Schriftformerfordernis, die jedoch nicht für die Kündigung gelten. So kann beispielsweise ein Arbeitsvertrag grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Die Kündigung hingegen ist immer schriftlich zu erklären.
WhatsApp und SMS im Arbeitsalltag
WhatsApp und SMS sind im Arbeitsalltag weit verbreitet. Für die schnelle Kommunikation über Terminverschiebungen, kurze Absprachen oder Krankmeldungen sind diese Kommunikationsmittel durchaus praktisch. Für eine rechtsverbindliche Kündigung sind sie jedoch nicht geeignet. Selbst wenn beide Parteien einer Kündigung per WhatsApp oder SMS zustimmen, ist diese unwirksam.
Die Folgen einer unwirksamen Kündigung
Eine Kündigung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist unwirksam. Das bedeutet, das Arbeitsverhältnis besteht fort. Der Arbeitnehmer kann seinen Lohn weiterverlangen und muss seine Arbeitsleistung erbringen. Der Arbeitgeber kann die Kündigung wiederholen, muss dies aber in der vorgeschriebenen Schriftform tun.
Der Sonderfall der mündlichen Kündigung und nachfolgender schriftlicher Bestätigung
Es kann vorkommen, dass eine Kündigung zunächst mündlich ausgesprochen und anschließend schriftlich bestätigt wird. In diesem Fall kommt es darauf an, ob die mündliche Kündigung bereits alle wesentlichen Bestandteile enthielt, wie die Kündigungsart und das Kündigungsdatum. Fehlen diese Angaben, ist die Kündigung unwirksam, selbst wenn sie später schriftlich bestätigt wird.
Was tun bei einer Kündigung per WhatsApp oder SMS?
Hat der Arbeitgeber eine Kündigung per WhatsApp oder SMS ausgesprochen, sollte der Arbeitnehmer unverzüglich die Schriftform einfordern. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung beantragen.
Kündigung anderer Vereinbarungen per WhatsApp/SMS
Nicht nur die Kündigung des Arbeitsvertrags selbst unterliegt der Schriftform. Auch andere Vereinbarungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, wie z.B. Aufhebungsverträge oder Vergleiche, bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung solcher Vereinbarungen per WhatsApp oder SMS ist daher ebenfalls unwirksam.
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Elektronische Signatur
Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Eine Kündigung mit qualifizierter elektronischer Signatur ist daher wirksam. Dies ist jedoch im Arbeitsalltag eher die Ausnahme und betrifft meist elektronisch abgeschlossene Arbeitsverträge.
Beispiele für Gerichtsurteile
Die Rechtsprechung hat die Unwirksamkeit von Kündigungen per WhatsApp oder SMS mehrfach bestätigt.
| Gericht | Aktenzeichen | Entscheidung |
|---|---|---|
| LAG Hamm | 12 Sa 1020/16 | Kündigung per SMS unwirksam |
| LAG Rheinland-Pfalz | 5 Sa 525/15 | Kündigung per WhatsApp unwirksam |
Zusätzliche Informationen:
Formulierungsvorschlag für die Einforderung der schriftlichen Kündigung:
„Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Arbeitgebers],
ich habe Ihre Kündigung per WhatsApp/SMS erhalten. Ich möchte Sie bitten, mir die Kündigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform zukommen zu lassen. Solange ich keine schriftliche Kündigung erhalten habe, betrachte ich das Arbeitsverhältnis als fortbestehend.“
Fristen im Arbeitsrecht
Beachten Sie die geltenden Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten. Diese Fristen sind auch einzuhalten, wenn die Kündigung unwirksam ist und wiederholt werden muss.
Anwaltliche Beratung
Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen Ihre Rechte und Pflichten erläutern und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
Beispiel: Kündigung einer Teilzeitkraft per WhatsApp
Auch bei Teilzeitkräften gilt das Schriftformerfordernis. Eine Kündigung per WhatsApp ist auch hier unwirksam. Die Art der Beschäftigung (Vollzeit, Teilzeit, Minijob) spielt für die Einhaltung der Schriftform keine Rolle.

