Krankmeldung per WhatsApp oder E-Mail: Was ist wirklich erlaubt?

Krankmeldung per WhatsApp oder E-Mail

Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung Krankmeldung per WhatsApp

Was ist wirklich erlaubt?

Die digitale Krankmeldung: Schnell und einfach, aber immer erlaubt?

Im Zeitalter der Digitalisierung ist es verlockend, die Krankmeldung schnell und unkompliziert per WhatsApp oder E-Mail an den Arbeitgeber zu senden. Doch Vorsicht: Nicht immer ist dieser Weg rechtlich abgesichert. Die Regelungen zur Krankmeldung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt, und hier gibt es einige Punkte zu beachten.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz

 Die Grundlage für Krankmeldungen

Das EntgFG regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Wichtig ist hierbei die Pflicht des Arbeitnehmers, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Diese Unverzüglichkeit wird im Allgemeinen so ausgelegt, dass die Meldung am ersten Krankheitstag erfolgen muss.

Form der Krankmeldung

 Keine explizite Vorschrift, aber…

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form für die Krankmeldung vor. Es gibt also keine explizite Pflicht, die Krankmeldung schriftlich oder per Telefon zu übermitteln. Die gängige Praxis und oftmals auch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen jedoch eine persönliche oder telefonische Krankmeldung vor.

WhatsApp und E-Mail

 Akzeptanz durch den Arbeitgeber ist entscheidend

Ob eine Krankmeldung per WhatsApp oder E-Mail akzeptiert wird, hängt letztendlich vom Arbeitgeber ab. Hat der Arbeitgeber diese Form der Krankmeldung ausdrücklich erlaubt oder duldet er sie stillschweigend, ist sie wirksam. Gibt es jedoch eine Betriebsvereinbarung oder eine klare Anweisung des Arbeitgebers, die eine andere Form der Krankmeldung vorschreibt (z.B. telefonisch), sollte man sich daran halten.

Risiken bei digitaler Krankmeldung 

Zugang und Beweisbarkeit

Bei einer Krankmeldung per WhatsApp oder E-Mail besteht das Risiko, dass die Nachricht den Arbeitgeber nicht erreicht oder nicht rechtzeitig gelesen wird. Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die Meldung zugegangen ist. Ein Screenshot des gesendeten WhatsApp-Nachricht oder eine Lesebestätigung der E-Mail kann hier hilfreich sein, bietet aber keine absolute Sicherheit.

Empfehlung

 Telefonische Krankmeldung und nachfolgende schriftliche Bestätigung

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, die Krankmeldung zunächst telefonisch zu erledigen. So kann man sicherstellen, dass die Information den Arbeitgeber erreicht und man eventuelle Rückfragen direkt klären kann. Im Anschluss kann die Krankmeldung dann schriftlich, z.B. per Post oder per eingescanntem ärztlichen Attest per E-Mail, bestätigt werden.

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) 

Pflicht und Übermittlung

Spätestens am vierten Krankheitstag muss dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden. Auch hier gibt es keine gesetzliche Regelung zur Übermittlungsform, jedoch ist die postalische Zusendung die gängigste Praxis. In einigen Fällen akzeptieren Arbeitgeber auch die Übermittlung per E-Mail oder Fax, insbesondere bei längerer Krankheit.

 

FAQ: Häufige Fragen zur Krankmeldung

Muss ich bei jeder Krankheit zum Arzt?
Nein, bei kurzfristigen Erkrankungen von bis zu drei Tagen kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen, ist aber nicht verpflichtet. Ab dem vierten Krankheitstag ist die AU jedoch immer erforderlich.

Was passiert, wenn ich die Krankmeldung nicht rechtzeitig übermittle?
Eine verspätete Krankmeldung kann eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung rechtfertigen. Außerdem kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.

Kann ich im Krankheitsfall verreisen?
Grundsätzlich ist eine Reise während der Krankschreibung erlaubt, solange sie die Genesung nicht gefährdet. Im Zweifelsfall sollte man den Arzt konsultieren und den Arbeitgeber informieren.

Zusätzliche Tipps zur Krankmeldung

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber nicht nur über Ihre Arbeitsunfähigkeit, sondern auch über die voraussichtliche Dauer.
Halten Sie sich an die vereinbarten Regelungen zur Krankmeldung in Ihrem Unternehmen.
Bewahren Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. die AU, sorgfältig auf.