Krankengeld: Deine Rechte und Pflichten bei langer Krankheit

 

Krankengeld

Deine Rechte und Pflichten bei langer Krankheit

Krankengeld Deine Rechte

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, die Ihnen zusteht, wenn Sie aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Es sichert Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können und kein Gehalt mehr bekommen.

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie:

  • Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
  • Arbeitsunfähig erkrankt sind.
  • Die sogenannte Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber nach sechs Wochen endet (bei gleicher Krankheit).

Wichtig: Der Anspruch auf Krankengeld besteht nicht, wenn Sie selbstständig, freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert oder privat krankenversichert sind. Selbstständige können sich jedoch gegen den Verdienstausfall durch Krankheit privat absichern.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Für jede Krankheit erhalten Sie Krankengeld maximal 78 Wochen (18 Monate) innerhalb von drei Jahren. Beginnt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit innerhalb dieser drei Jahre erneut, wird diese Zeit angerechnet.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt 70% Ihres Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90% Ihres Nettoarbeitsentgelts. Es wird von Ihrer Krankenkasse berechnet und ausgezahlt.

BasisBerechnungBeispiel (Bruttogehalt 3.000 €)
Bruttoarbeitsentgelt70%2.100 €
Nettoarbeitsentgelt90%Angenommen 1.800 € Netto, dann 1.620 €
Krankengelddas niedrigere der beiden Werte1.620 €

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Welche Pflichten habe ich als Krankengeld-Empfänger?

Sie sind verpflichtet:

  • Sich alles zu unterlassen, was die Genesung verzögert.
  • Den Anweisungen Ihres Arztes zu folgen.
  • Sich einer ärztlichen Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu unterziehen, wenn die Krankenkasse dies verlangt.
  • Ihrer Krankenkasse jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (z.B. Adresse, Bankverbindung) mitzuteilen.
  • Ihrer Krankenkasse unverzüglich zu melden, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind.
  • Nebenjobs oder andere Tätigkeiten, die Sie während des Krankengeldbezugs ausüben, Ihrer Krankenkasse zu melden.

Was passiert nach dem Krankengeldbezug?

Wenn nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren keine Genesung eintritt und Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, können Sie verschiedene Leistungen beantragen:

  • Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbsfähig sind.
  • Arbeitslosengeld: Wenn Sie zwar noch arbeitsfähig, aber arbeitslos sind.
  • Sozialhilfe/Bürgergeld: Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und auch keine andere Leistung beziehen.

Kündigungsschutz während des Krankengeldbezugs

Der Bezug von Krankengeld stärkt Ihren Kündigungsschutz. Ein Arbeitgeber kann Sie während des Krankengeldbezugs nur in Ausnahmefällen kündigen. Ein solcher Ausnahmefall kann beispielsweise eine betriebsbedingte Kündigung sein, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unzumutbar ist.

Beispiel: Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen die Rechte von Arbeitnehmern im Krankengeldbezug gestärkt (z.B. BAG, Urteil vom 22.05.2008 – 2 AZR 210/07). So wurde entschieden, dass eine Kündigung wegen Krankheit auch dann unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Kündigung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, selbst wenn zum Zeitpunkt der Kündigung keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht.

Tipp: Rechtzeitig informieren und beraten lassen!

Wenn Sie Fragen zum Krankengeld haben, wenden Sie sich am besten frühzeitig an Ihre Krankenkasse oder einen Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. So können Sie Ihre Rechte wahren und sich vor finanziellen Nachteilen schützen.

Disclaimer: Dieser Blogartikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.