Krank im Urlaub? So bekommst du deine Urlaubstage zurück

Krank im Urlaub? 

So bekommst du deine Urlaubstage zurück

Krank im Urlaub

Urlaub dient der Erholung – Was passiert aber bei Krankheit?

Der wohlverdiente Urlaub ist da, doch statt Erholung am Strand oder in den Bergen erwartet Sie eine dicke Erkältung im Hotelbett. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern wirft auch die Frage auf: Verfallen die Urlaubstage oder können diese nachträglich genommen werden? Die gute Nachricht: Krank im Urlaub zu sein, bedeutet nicht automatisch, dass die Urlaubstage verloren sind. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schützt Arbeitnehmer vor diesem Verlust.

Die rechtlichen Grundlagen: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

§ 9 BUrlG regelt den Anspruch auf Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung während des Urlaubs. Dieser Paragraph besagt, dass Urlaubstage, die durch eine Arbeitsunfähigkeit bedingt ausfallen, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Erkrankung ärztlich attestiert wird.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeit im Urlaub?

Arbeitsunfähigkeit im Urlaub liegt vor, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung Ihre geplante Urlaubsaktivität nicht durchführen können. Es geht hier nicht um eine kleine Unpässlichkeit, sondern um eine Erkrankung, die Sie auch von der Arbeit abhalten würde. Ein Schnupfen reicht hier nicht aus, eine Grippe mit Fieber hingegen schon.

Die ärztliche Bescheinigung

Unverzichtbar für die Nachgewährung

Eine Arbeitsunfähigkeit muss durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. Diese sollte so schnell wie möglich, spätestens aber nach Rückkehr aus dem Urlaub, beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Bescheinigung muss die Dauer der Erkrankung ausweisen. Eine rückwirkende Bescheinigung ist im Regelfall nicht ausreichend.

Der richtige Zeitpunkt

Wann muss die Krankmeldung erfolgen?

Idealerweise informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung. Spätestens nach Rückkehr aus dem Urlaub muss die ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Verspätete Meldungen können dazu führen, dass der Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs verfällt.

Verhaltensregeln im Krankheitsfall im Urlaub

Den Arbeitgeber informieren

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Erkrankung im Urlaub. Dies ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber im Sinne eines guten Arbeitsverhältnisses empfohlen.

Ärztliche Behandlung und Bescheinigung einholen

Suchen Sie bei einer ernsthaften Erkrankung einen Arzt auf und lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese ist für die spätere Geltendmachung des Urlaubsanspruchs unerlässlich.

Erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung für Ihren Karriereweg!

Ruhe und Genesung

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Genesung. Der Urlaub soll schließlich der Erholung dienen. Vermeiden Sie Aktivitäten, die Ihre Genesung beeinträchtigen könnten.

Was gilt im Ausland?

Die Regelungen des BUrlG gelten auch für Erkrankungen, die während eines Urlaubs im Ausland auftreten. Allerdings kann es im Ausland schwieriger sein, eine anerkannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen im Urlaubsland.

Besonderheiten bei Langzeiterkrankungen

Bei Langzeiterkrankungen gelten besondere Regelungen. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub verfällt nach 15 Monaten. Dies gilt jedoch nicht für den Teil des Urlaubs, der aufgrund der Erkrankung nicht genommen werden konnte. Hier besteht ein Anspruch auf Nachgewährung auch über die 15 Monate hinaus.

Der Urlaubsanspruch und die Kündigung

Endet das Arbeitsverhältnis, muss der Arbeitgeber den Resturlaub auszahlen. Dies gilt auch für die Urlaubstage, die aufgrund einer Krankheit im Urlaub nicht genommen werden konnten.

Beispiele aus der Rechtsprechung

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 20.07.2010 – 9 AZR 584/09) wurde entschieden, dass auch eine Erkrankung am letzten Urlaubstag zur Anrechnung als Krankheitstag und damit zur Nachgewährung des Urlaubstages führt.

Wichtige Punkte im Überblick

AspektErläuterung
Rechtsgrundlage§ 9 BUrlG
VoraussetzungArbeitsunfähigkeit während des Urlaubs, ärztlich attestiert
MeldepflichtUnverzügliche Information des Arbeitgebers, spätestens nach Rückkehr Vorlage der AU-Bescheinigung
Gültigkeit im AuslandJa, aber landesspezifische Regelungen beachten
LangzeiterkrankungAnspruch auf Nachgewährung auch nach 15 Monaten