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ToggleWelche Beweise gelten vor Gericht?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar die Norm und im besten Fall auch für beide Seiten von Vorteil, dennoch ist er nach deutschem Recht keine zwingende Voraussetzung für ein wirksames Arbeitsverhältnis. Fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertrag, so ist das Arbeitsverhältnis dennoch gültig, wenn die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses vorhanden sind. Das bedeutet im Wesentlichen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung persönlich zu erbringen hat, in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist und weisungsgebunden arbeitet. Gerade bei einem Streitfall stellt sich dann die Frage: Was gilt, wenn kein schriftlicher Vertrag existiert? Wie können Arbeitnehmer ihre Rechte durchsetzen, wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt?
Die Beweislast im Arbeitsrecht
Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht: Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen. Behauptet der Arbeitnehmer, er habe eine bestimmte Arbeitszeit oder ein bestimmtes Gehalt vereinbart, so muss er dies nachweisen. Dasselbe gilt umgekehrt für den Arbeitgeber. Fehlt ein schriftlicher Vertrag, gestaltet sich die Beweisführung oft schwieriger, aber nicht unmöglich.
Welche Beweismittel sind zulässig?
Gerichte erkennen verschiedene Beweismittel an, um die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses festzustellen:
Zeugenaussagen
Zeugenaussagen von Kollegen, Vorgesetzten oder anderen Personen, die Kenntnis von den Arbeitsbedingungen haben, können ein wichtiges Beweismittel sein. Je detaillierter und glaubwürdiger die Aussagen, desto höher ist ihre Beweiskraft. Es ist ratsam, frühzeitig die Namen potenzieller Zeugen zu notieren.
Urkunden
Auch wenn kein vollständiger Arbeitsvertrag vorliegt, können einzelne Dokumente wichtige Hinweise auf die Arbeitsbedingungen geben. Dazu zählen:
- Gehaltsabrechnungen
- E-Mails oder Briefe, in denen über Arbeitsbedingungen gesprochen wird
- Stellenanzeigen
- Zeiterfassungsbögen
- Interne Merkblätter oder Richtlinien
Selbst wenn diese Dokumente die Arbeitsbedingungen nicht vollständig regeln, können sie wichtige Anhaltspunkte liefern.
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Indizienbeweise
Unter Indizien versteht man Tatsachen, die auf eine bestimmte Schlussfolgerung hindeuten. Im Arbeitsrecht können beispielsweise die Dauer der Beschäftigung, die ausgeübte Tätigkeit oder die Höhe des Gehalts Indizien für die Art des Arbeitsverhältnisses und die vereinbarten Bedingungen sein. Auch die Art und Weise, wie die Lohnzahlung erfolgte (bar oder Überweisung) oder die Nutzung von Firmenwagen und Diensthandy können Hinweise geben.
Die Bedeutung der „Gesamtwürdigung der Umstände“
Da es oft schwierig ist, eindeutige Beweise für bestimmte Arbeitsbedingungen zu liefern, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, spielen im Arbeitsrecht die sogenannten „Gesamtwürdigung der Umstände“ eine große Rolle. Das Gericht prüft alle vorliegenden Beweise, Zeugenaussagen und Indizien und versucht, daraus ein schlüssiges Gesamtbild des Arbeitsverhältnisses zu gewinnen.
Was gilt, wenn keine Beweise vorliegen?
Gibt es keinerlei Beweise für die behaupteten Arbeitsbedingungen, kann das Gericht auf gesetzliche Regelungen und tarifvertragliche Bestimmungen zurückgreifen, um die Arbeitsbedingungen festzulegen. Es gilt der Grundsatz, dass im Zweifel zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden wird.
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Beispiel: Gehaltsvereinbarung
Ein Arbeitnehmer behauptet, ein Gehalt von 3.000€ monatlich vereinbart zu haben. Ein schriftlicher Vertrag existiert nicht. Der Arbeitgeber behauptet, es seien nur 2.500€ vereinbart gewesen. Beide Parteien können keine eindeutigen Beweise vorlegen. Nun kommt es auf die Gesamtwürdigung der Umstände an: Wurde dem Arbeitnehmer tatsächlich monatlich 3.000€ überwiesen, so spricht dies für seine Behauptung. Erhielt er dagegen nur 2.500€, so spricht dies für die Darstellung des Arbeitgebers.
Beweismittel im Arbeitsrecht
| Beweismittel | Beschreibung | Stärke |
|---|---|---|
| Schriftlicher Arbeitsvertrag | Regelt die Arbeitsbedingungen schriftlich | Sehr stark (sofern nicht sittenwidrig oder rechtswidrig) |
| Zeugenaussagen | Aussagen von Personen, die Kenntnis von den Arbeitsbedingungen haben | Mittel bis stark (abhängig von Glaubwürdigkeit und Detailliertheit) |
| Urkunden | Gehaltsabrechnungen, E-Mails, Briefe usw. | Schwach bis stark (abhängig vom Inhalt) |
| Indizienbeweise | Tatsachen, die auf bestimmte Schlussfolgerungen hindeuten | Schwach bis mittel (abhängig von der Anzahl und der Deutlichkeit der Indizien) |


