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Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig durch eine der Parteien erklärt wird, erfordert der Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Vertragspartner. Er bietet eine flexible Gestaltung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, birgt aber auch Risiken für den Arbeitnehmer.
Vorteile eines Aufhebungsvertrages
Für den Arbeitgeber:
* Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
* Schnellere Beendigung des Arbeitsverhältnisses
* Geringerer Verwaltungsaufwand
Für den Arbeitnehmer:
* Vermeidung einer Kündigung im Arbeitszeugnis
* Möglichkeit einer Abfindungszahlung
* Flexibilität bei der Festlegung des Beendigungszeitpunkts
Nachteile und Risiken eines Aufhebungsvertrages
Für den Arbeitnehmer:
* Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (bis zu 12 Wochen)
* Verlust des Kündigungsschutzes
* Möglicher Nachteil bei der Rentenberechnung
Aufhebungsvertrag: Inhalt und Form
Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (§ 623 BGB). Mündliche Abreden sind unwirksam. Wesentliche Bestandteile sind:
* Name und Anschrift der Vertragsparteien
* Datum des Vertragsabschlusses
* Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
* Regelung zur Abfindung (falls vereinbart)
* Regelung zum Urlaubsanspruch
* Regelung zum Arbeitszeugnis
* Hinweis auf die Möglichkeit der Beratung durch den Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I
Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (§ 159 SGB III). Das ist der Fall, wenn kein wichtiger Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages vorliegt. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise eine drohende betriebsbedingte Kündigung sein, bei der eine Abfindung ausgehandelt wird.
Abfindung: Höhe und Verhandlung
Eine gesetzliche Regelung zur Höhe der Abfindung gibt es nicht. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Orientierungspunkt dient oft die sogenannte „Regel-Abfindung“ von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Das Arbeitszeugnis
Im Aufhebungsvertrag sollte die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, das seine berufliche Entwicklung nicht ungerechtfertigt beeinträchtigt.
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Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn:
* eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht und eine Abfindung ausgehandelt werden kann.
* der Arbeitnehmer selbst kündigen möchte und eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber anstrebt.
* eine neue berufliche Perspektive besteht.
Checkliste vor der Unterschrift
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte prüfen:
* Ist die Höhe der Abfindung angemessen?
* Sind alle wichtigen Regelungen (Urlaub, Zeugnis, etc.) getroffen?
* Habe ich mich rechtlich beraten lassen?
* Kenne ich die Konsequenzen für das Arbeitslosengeld?
Rechtliche Beratung einholen
Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages ist es dringend ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder dem Betriebsrat beraten zu lassen. Ein Fachmann kann den Vertrag prüfen und die individuellen Risiken und Chancen für den Arbeitnehmer abwägen.
Beispiel: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.09.2010 – 2 AZR 721/09
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, obwohl keine Kündigung durch den Arbeitgeber drohte und kein anderer wichtiger Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages vorlag.
Mögliche Regel-Abfindung
| Beschäftigungsdauer | Regel-Abfindung (in Bruttomonatsgehältern) |
|---|---|
| 1 Jahr | 0,5 |
| 5 Jahre | 2,5 |
| 10 Jahre | 5 |
Hinweis: Die Regel-Abfindung dient lediglich als Orientierungspunkt. Die tatsächliche Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache.
Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung
| Merkmal | Aufhebungsvertrag | Kündigung |
|---|---|---|
| Einvernehmlichkeit | Ja | Nein (einseitige Willenserklärung) |
| Kündigungsschutz | Nicht anwendbar | Anwendbar |
| Sperrzeit beim ALG I | Möglich (bis zu 12 Wochen) | Nur bei verhaltensbedingter Kündigung |
| Abfindung | Verhandelbar | Nur im Rahmen eines Sozialplans oder bei Verdachtskündigung (§ 1a KSchG) |

