Inhaltsverzeichnis
ToggleArbeitsvertrag prüfen

Diese Klauseln solltest du niemals unterschreiben
Ein neuer Job, ein neuer Lebensabschnitt – die Vorfreude ist groß. Doch bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen genauestens prüfen. Versteckte Klauseln können Ihre Rechte als Arbeitnehmer erheblich einschränken. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten und welche Klauseln Sie unter keinen Umständen akzeptieren sollten.
Überstunden und Vergütung
Unbezahlte Überstunden: Klauseln, die unbezahlte Überstunden vorsehen, sind in der Regel unzulässig. Überstunden müssen ausdrücklich vereinbart und angemessen vergütet werden. Das Arbeitszeitgesetz setzt hier klare Grenzen.
Pauschale Überstundenabgeltung: Eine pauschale Abgeltung von Überstunden im Gehalt ist nur dann zulässig, wenn die Anzahl der abgegoltenen Stunden und die Höhe der Vergütung klar definiert sind. Achten Sie darauf, dass diese Regelung nicht zu einer Ausbeutung führt.
„Freie Zeiteinteilung“: Diese Formulierung kann dazu missbraucht werden, von Ihnen ständige Verfügbarkeit zu erwarten, ohne Überstunden zu vergüten. Klären Sie die Arbeitszeiten und Regelungen zu Überstunden genau ab.
Konkurrenzklauseln
Konkurrenzklauseln beschränken Ihre beruflichen Möglichkeiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dürfen nur dann wirksam vereinbart werden, wenn sie Ihr berufliches Fortkommen nicht übermäßig einschränken. Achten Sie auf folgende Punkte:
Dauer der Konkurrenzklausel: Die Dauer sollte angemessen sein, in der Regel maximal zwei Jahre.
Räumlicher Geltungsbereich: Der Geltungsbereich darf nicht zu weit gefasst sein und sollte auf das tatsächliche Konkurrenzgebiet des Arbeitgebers beschränkt sein.
Karenzentschädigung: Als Ausgleich für die Einschränkung Ihrer beruflichen Möglichkeiten muss der Arbeitgeber Ihnen eine Karenzentschädigung zahlen. Diese sollte mindestens 50% Ihres letzten Gehalts betragen.
Versetzungsklauseln
Unbegrenzte Versetzungsklauseln: Klauseln, die dem Arbeitgeber das Recht einräumen, Sie ohne sachlichen Grund an jeden beliebigen Ort zu versetzen, sind unwirksam. Eine Versetzung muss betrieblich bedingt und zumutbar sein.
Änderung des Arbeitsortes: Eine Änderung des Arbeitsortes stellt eine Versetzung dar und bedarf Ihrer Zustimmung. Achten Sie auf eine genaue Bezeichnung des Arbeitsortes im Vertrag.
Ausschlussfristen
Ausschlussfristen legen fest, innerhalb welcher Frist Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müssen. Zu lange Fristen sind unzulässig und benachteiligen Sie als Arbeitnehmer.
Gängige Fristen: Die Ausschlussfrist sollte nicht kürzer als drei Monate sein.
Probezeit
Überlange Probezeit: Die Probezeit sollte maximal sechs Monate betragen. Längere Probezeiten sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
Kündigungsfrist in der Probezeit: Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen.
Urlaub
Weniger Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr. Eine Vereinbarung von weniger Urlaubstagen ist unzulässig.
Unflexible Urlaubsplanung: Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsplanung Ihre Wünsche berücksichtigen.
Nebenbeschäftigungen
Generelles Verbot von Nebenbeschäftigungen: Ein generelles Verbot von Nebenbeschäftigungen ist in der Regel unzulässig. Der Arbeitgeber kann Nebenbeschäftigungen nur untersagen, wenn diese die eigene Tätigkeit beeinträchtigen, z.B. durch Konkurrenztätigkeit oder Überlastung.
Schweigepflicht
Unbegrenzte Schweigepflicht: Die Schweigepflicht darf sich nur auf tatsächliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse beziehen.
Beispiele für relevante Gerichtsurteile
| Gerichtsurteil | Thema | Kernaussage |
|---|---|---|
| BAG, Urteil vom 21.07.2010, Az.: 9 AZR 580/09 | Konkurrenzklausel | Eine formularmäßige Konkurrenzklausel ist unwirksam, wenn sie nicht die genaue Bezeichnung des Konkurrenzgebietes enthält. |
| BAG, Urteil vom 13.03.2013, Az.: 5 AZR 602/11 | Überstundenvergütung | Eine pauschale Überstundenabgeltung ist unwirksam, wenn sie nicht die genaue Anzahl der abgegoltenen Stunden und die Höhe der Vergütung festlegt. |
Wichtig: Professionelle Beratung einholen
Arbeitsrecht ist komplex. Zögern Sie nicht, Ihren Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft prüfen zu lassen. So können Sie sichere sein, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

