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ToggleArbeitsunfall passiert?
Diese arbeitsrechtlichen Ansprüche hast du
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes, unfreiwilliges, zeitlich begrenztes Ereignis, das eine Schädigung der Gesundheit oder den Tod verursacht und im direkten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Das bedeutet, er muss während der Arbeitszeit, am Arbeitsort oder auf dem Arbeitsweg passieren.
Typische Arbeitsunfälle
Zu den typischen Arbeitsunfällen zählen:
- Stürze (z.B. von der Leiter, auf glattem Boden)
- Stolpern oder Ausrutschen
- Schnitte, Stiche, Quetschungen
- Verätzungen oder Verbrennungen
- Verkehrsunfälle auf dem Arbeitsweg
Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche habe ich nach einem Arbeitsunfall?
Nach einem Arbeitsunfall stehen Ihnen verschiedene arbeitsrechtliche Ansprüche zu:
1. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen für bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt weiterzuzahlen, auch wenn Sie aufgrund des Arbeitsunfalls nicht arbeiten können (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
2. Schadensersatz und Schmerzensgeld
Falls der Arbeitsunfall durch den Arbeitgeber (z.B. Verletzung der Fürsorgepflicht, mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen) oder einen Kollegen verursacht wurde, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Schadensersatz deckt die materiellen Schäden ab, z.B. Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Fahrtkosten. Das Schmerzensgeld soll den immateriellen Schaden, also die Schmerzen und Leiden, ausgleichen.
3. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich unfallversichert. Die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt nach einem Arbeitsunfall u.a. folgende Kosten:
- Heilbehandlungskosten
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Verletztengeld (nach Ablauf der Entgeltfortzahlung)
- Rente (bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit)
4. Anspruch auf Wiedereingliederung
Nach einer längeren Krankheitsphase haben Sie Anspruch auf betriebliche Wiedereingliederungsmaßnahmen (BEM). Dabei wird gemeinsam mit Arbeitgeber, Arzt und ggf. der Berufsgenossenschaft ein Plan entwickelt, wie Sie schrittweise wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Was sollte ich nach einem Arbeitsunfall tun?
Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Unfall melden: Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten und der zuständigen Berufsgenossenschaft.
- Ärztliche Versorgung: Suchen Sie schnellstmöglich einen Arzt auf, auch bei scheinbar leichten Verletzungen.
- Unfallanzeige: Stellen Sie sicher, dass eine Unfallanzeige ausgefüllt wird.
- Beweise sichern: Sichern Sie Beweise für den Unfallhergang, z.B. durch Fotos, Zeugenaussagen.
- Rechtliche Beratung: Holen Sie sich im Zweifel rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Beispiele für relevante Gerichtsurteile
Die Rechtsprechung zu Arbeitsunfällen ist vielfältig. Hier einige Beispiele:
| Gerichtsurteil | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| BAG, Urteil vom 17.05.2007 – 8 AZR 286/06 | Wegeunfall auch bei Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Arbeitsweg |
| BAG, Urteil vom 28.02.2008 – B 2 U 17/07 R | Arbeitsunfall auch bei sportlichen Aktivitäten im Betrieb, wenn diese vom Arbeitgeber gefördert werden. |
Zusätzliche Informationen
Was ist, wenn der Arbeitsunfall durch einen Dritten verursacht wurde?
Wurde der Arbeitsunfall durch einen Dritten verursacht, der nicht im Betrieb beschäftigt ist (z. B. durch einen Verkehrsunfall), treten neben die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher.
Was ist ein Wegeunfall?
Der Wegeunfall ist eine besondere Form des Arbeitsunfalls. Er ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg von und zur Arbeit ereignet.


