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Was tun, wenn du eine erhalten hast? Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer wegen eines arbeitsvertraglichen Pflichtverstoßes. Sie dient als Warnung und soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Sie dokumentiert den Verstoß und kündigt an, dass bei Wiederholung des Fehlverhaltens mit ernsthafteren Konsequenzen, wie z.B. einer Kündigung, zu rechnen ist. Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen und den konkreten Verstoß genau beschreiben.
Welche Pflichtverstöße können zu einer Abmahnung führen?
Es gibt eine Vielzahl von Pflichtverletzungen, die zu einer Abmahnung führen können. Hier einige Beispiele:
- Ständige Verspätung
- Unentschuldigtes Fehlen
- Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen
- Unkollegiales Verhalten
- Private Nutzung von Arbeitsmitteln
- Diebstahl oder Unterschlagung
- Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten
- Verstoß gegen Wettbewerbsverbote
Wann ist eine Abmahnung wirksam?
Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Schriftform: Die Abmahnung muss schriftlich erfolgen.
- Konkreter Vorwurf: Der abgemahnte Pflichtverstoß muss konkret beschrieben sein, sodass der Arbeitnehmer genau weiß, welches Verhalten beanstandet wird. Zeit, Ort und Art des Verstoßes müssen genau benannt werden.
- Begründeter Vorwurf: Der Vorwurf muss tatsächlich einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen.
- Warnfunktion: Die Abmahnung muss deutlich machen, dass bei einem erneuten vergleichbaren Verstoß mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, zu rechnen ist.
Was tun, wenn man eine Abmahnung erhält?
Ruhe bewahren und die Abmahnung sorgfältig lesen und prüfen. Überlegen Sie, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Es gibt mehrere Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren:
1. Abmahnung akzeptieren
Wenn die Vorwürfe berechtigt sind, ist es oft ratsam, die Abmahnung zu akzeptieren und das beanstandete Verhalten zu ändern. Die Abmahnung bleibt zwar in der Personalakte, verliert aber mit der Zeit an Bedeutung.
2. Gegendarstellung schreiben
Sind die Vorwürfe unberechtigt oder nur teilweise berechtigt, sollten Sie eine schriftliche Gegendarstellung verfassen und diese der Personalabteilung bzw. dem Arbeitgeber zukommen lassen. Die Gegendarstellung sollte sachlich und konkret auf die Punkte der Abmahnung eingehen und Ihre Sicht der Dinge darlegen. Sie wird der Personalakte beigefügt.
3. Rechtlichen Beistand suchen
Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann die Abmahnung prüfen und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten.
4. Klage vor dem Arbeitsgericht erheben
In seltenen Fällen kann es sinnvoll sein, gegen eine Abmahnung vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Abmahnung formell unwirksam ist oder der Vorwurf völlig unberechtigt ist. Ein Anwalt kann Sie bei der Klageerhebung unterstützen.
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Was sollte in einer Gegendarstellung stehen?
Eine Gegendarstellung sollte folgende Punkte enthalten:
- Datum der Gegendarstellung
- Anschrift des Arbeitgebers
- Betreff: Gegendarstellung zur Abmahnung vom [Datum der Abmahnung]
- Darstellung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
- Konkrete Widerlegung der Vorwürfe
- Forderung zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
- Ihre Unterschrift
Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?
Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Dauer der Aufbewahrung von Abmahnungen in der Personalakte. In der Regel werden Abmahnungen nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte entfernt, sofern es zu keinen weiteren Verstößen kommt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Aufbewahrungsdauer auch länger sein. Durch eine gerichtliche Entscheidung kann die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung erzwungen werden.
Beispiele für Gerichtsurteile zum Thema Abmahnung
Hier sind einige Beispiele für relevante Gerichtsurteile:
| Gericht | Aktenzeichen | Entscheidungsdatum | Kernaussage |
|---|---|---|---|
| Bundesarbeitsgericht | 2 AZR 520/08 | 10.06.2009 | Eine Abmahnung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber eine klare Regelung zur privaten Internetnutzung getroffen hat. |
| Bundesarbeitsgericht | 2 AZR 178/14 | 18.02.2015 | Eine Abmahnung wegen einer einmaligen Verspätung von wenigen Minuten ist unverhältnismäßig und daher unwirksam. |
Häufige Fragen zum Thema Abmahnung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Kann ich gegen eine Abmahnung klagen? | Ja, Sie können gegen eine Abmahnung vor dem Arbeitsgericht klagen, insbesondere wenn sie formell unwirksam oder inhaltlich unberechtigt ist. |
| Muss ich eine Abmahnung unterschreiben? | Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben. Die Unterschrift bestätigt lediglich den Empfang, nicht die Richtigkeit des Inhalts. |
| Was passiert, wenn ich mehrere Abmahnungen erhalte? | Mehrere Abmahnungen wegen desselben oder ähnlichen Verhaltens können eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. |
Disclaimer: Dieser Blogartikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im konkreten Einzelfall sollten Sie immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

