Homeoffice & Arbeitsrecht: Welche Rechte und Pflichten gelten?

Homeoffice und Arbeitsrecht

 Welche Rechte und Pflichten gelten?

Homeoffice und Arbeitsrecht

Immer mehr Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Doch welche Rechte und Pflichten gelten im Homeoffice? Dieser Blogartikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte des Homeoffice.

Was ist Homeoffice?

Homeoffice bezeichnet die Arbeit von zu Hause oder einem anderen Ort außerhalb der regulären Arbeitsstätte. Es handelt sich um eine flexible Arbeitsform, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile bieten kann.

Rechtsgrundlagen für Homeoffice

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Homeoffice explizit definiert oder regelt. Die Grundlage für Homeoffice bildet in der Regel eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Folgende Gesetze und Regelungen spielen jedoch eine Rolle:

  • Arbeitsvertrag: Die Vereinbarung über Homeoffice kann im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden.
  • Betriebsvereinbarung: Existiert ein Betriebsrat, ist dieser bei der Gestaltung von Homeoffice-Regelungen zu beteiligen. Eine Betriebsvereinbarung kann allgemeine Regelungen für das Homeoffice im Unternehmen festlegen.

Vereinbarung von Homeoffice

Homeoffice kann auf unterschiedliche Weise vereinbart werden:

  • Regelmäßiges Homeoffice: Hierbei wird festgelegt, an welchen Tagen oder in welchem Umfang von zu Hause gearbeitet wird.
  • Gelegentliches Homeoffice: Die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, besteht nur in Ausnahmefällen oder nach Absprache.
  • Mobiles Arbeiten: Im Gegensatz zum Homeoffice ist der Arbeitsort beim mobilen Arbeiten nicht festgelegt und kann frei gewählt werden.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Homeoffice

Arbeitnehmer im Homeoffice haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Arbeitnehmer im Betrieb. Dazu gehören insbesondere:

  • Recht auf Entgeltfortzahlung: Auch im Homeoffice haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihr reguläres Gehalt.
  • Recht auf Urlaub: Der Urlaubsanspruch bleibt im Homeoffice unverändert.
  • Pflicht zur Arbeitsleistung: Arbeitnehmer im Homeoffice sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung wie vereinbart zu erbringen.
  • Einhaltung der Arbeitszeiten: Die vereinbarten Arbeitszeiten müssen auch im Homeoffice eingehalten werden.
  • Verschwiegenheitspflicht: Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch im Homeoffice.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Homeoffice

Arbeitgeber haben im Homeoffice folgende Rechte und Pflichten:

  • Weisungsrecht: Der Arbeitgeber behält sein Weisungsrecht auch im Homeoffice.
  • Kontrollrecht: Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu kontrollieren. Die Kontrolle muss jedoch verhältnismäßig sein und die Privatsphäre des Arbeitnehmers berücksichtigen.
  • Sorge für Sicherheit und Gesundheitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers im Homeoffice zu sorgen. Dies betrifft insbesondere die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Bereitstellung von Arbeitsmitteln.
  • Kostentragung: Es sollte klar geregelt sein, wer die Kosten für Arbeitsmittel, Internet und Strom trägt. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber diese Kosten.

Datenschutz im Homeoffice

Im Homeoffice müssen besondere Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die sichere Speicherung und Verarbeitung von Daten.

Beendigung von Homeoffice

Die Vereinbarung über Homeoffice kann grundsätzlich von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigungsfristen und -modalitäten sollten in der Vereinbarung festgehalten werden. Ist Homeoffice im Arbeitsvertrag geregelt, kann die Vereinbarung nur im Rahmen einer Änderung des Arbeitsvertrags beendet werden.

Beispiel: LAG Hamm, Urteil vom 20.01.2022 – 5 Sa 599/21

Das LAG Hamm entschied, dass ein Arbeitgeber nicht einseitig Homeoffice anordnen kann, wenn keine entsprechende Vereinbarung besteht. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie einseitig Homeoffice angeordnet. Das Gericht entschied, dass dies unzulässig sei, da keine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung existierte.

Checkliste für die Homeoffice-Vereinbarung

AspektBeschreibung
Ort der ArbeitsleistungWo wird gearbeitet (genaue Adresse oder flexibel)?
ArbeitszeitenSind die Arbeitszeiten festgelegt oder flexibel?
Bereitstellung von ArbeitsmittelnWer stellt Computer, Drucker, etc. zur Verfügung?
KostentragungWer trägt die Kosten für Internet, Strom, etc.?
DatenschutzWie werden Datenschutzbestimmungen eingehalten?
Dauer und Beendigung der VereinbarungIst die Vereinbarung befristet? Wie kann sie beendet werden?

Häufige Fragen (FAQ) zum Homeoffice

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Homeoffice:

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, im Homeoffice zu arbeiten?

Grundsätzlich nein. Eine Verpflichtung zu Homeoffice bedarf einer Vereinbarung. Ausnahmen können sich in Krisensituationen ergeben (z.B. Pandemie).

Muss ich im Homeoffice erreichbar sein?

Die Erreichbarkeit im Homeoffice sollte in der Vereinbarung geregelt sein. Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie im Betrieb.

Kann ich meinen Arbeitsplatz im Homeoffice steuerlich absetzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für das Homeoffice steuerlich geltend gemacht werden. Informieren Sie sich bei einem Steuerberater.