Freier Mitarbeiter oder Angestellter? So erkennst du deine arbeitsrechtliche Stellung

 

Freier Mitarbeiter oder Angestellter? 

Freier Mitarbeiter oder Angestellter

So erkennst du deine arbeitsrechtliche Stellung

Warum die Unterscheidung so wichtig ist

Die Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Angestelltenverhältnis hat erhebliche Auswirkungen auf deine Rechte und Pflichten. Als Angestellter genießt du den Schutz des Arbeitsrechts, wie Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Freie Mitarbeiter hingegen tragen ein höheres unternehmerisches Risiko und müssen sich selbst um Versicherungen und Altersvorsorge kümmern. Die falsche Einordnung kann zu Nachzahlungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen, sowohl für dich als auch für den Auftraggeber.

Die wichtigsten Kriterien zur Unterscheidung

Es gibt keine einzelne, magische Formel zur Unterscheidung. Stattdessen betrachten Gerichte eine Reihe von Faktoren im Gesamtbild. Hier sind die wichtigsten:

1. Weisungsgebundenheit

Bist du an feste Arbeitszeiten und -orte gebunden? Musst du dich an detaillierte Anweisungen halten, wie du deine Arbeit erledigst? Je stärker die Weisungsgebundenheit, desto eher spricht dies für ein Angestelltenverhältnis.

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2. Eingliederung in den Betrieb

Arbeitest du in die Arbeitsabläufe des Unternehmens integriert? Nimmst du an Teambesprechungen teil? Je stärker die Eingliederung, desto eher deutet dies auf eine Anstellung hin.

3. Unternehmerisches Risiko

Trägst du das Risiko von Gewinnen und Verlusten? Kannst du frei über deine Arbeitsmittel und -methoden entscheiden? Kannst du selbstständig weitere Aufträge akquirieren? Je größer dein unternehmerisches Risiko, desto wahrscheinlicher ist eine freie Mitarbeit.

4. Vertragsgestaltung

Obwohl die Vertragsbezeichnung nicht allein ausschlaggebend ist, spielt sie dennoch eine Rolle. Ein Vertrag, der dich als „freien Mitarbeiter“ bezeichnet, kann ein Indiz sein – aber eben nur eines von vielen. Die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit ist entscheidender.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Der Webdesigner

Ein Webdesigner arbeitet ausschließlich für eine Agentur, zu festen Arbeitszeiten im Büro der Agentur. Er erhält detaillierte Anweisungen für jedes Projekt und ist in die Teambesprechungen eingebunden. Hier spricht vieles für ein Angestelltenverhältnis, trotz einer möglichen Vertragsbezeichnung als „freier Mitarbeiter“.

Beispiel 2: Die Texterin

Eine Texterin arbeitet von zu Hause aus für verschiedene Kunden. Sie kann ihre Arbeitszeiten frei einteilen und entscheidet selbst, wie sie die Texte erstellt. Sie trägt das Risiko, dass ein Auftrag nicht zustande kommt. Hier deutet vieles auf eine freie Mitarbeit hin.

Was tun bei Unsicherheit?

Wenn du dir unsicher bist, ob du als freier Mitarbeiter oder Angestellter eingestuft wirst, solltest du dich an Experten wenden. Die Deutsche Rentenversicherung bietet beispielsweise eine Statusfeststellung an. Auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dich beraten und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.