Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten. Es ist jedoch nicht allen Bürgergeldempfängern gestattet, eine vollständige Wohnungseinrichtung vom Jobcenter finanziert zu bekommen. In diesem Leitfaden wird erläutert, wer Anspruch auf eine Erstausstattung für die Wohnung hat und wie der Antrag gestellt werden kann.

Erstausstattung für die Wohnung

Erstausstattung für die Wohnung: Die wichtigsten Punkte

Personen, die Bürgergeld beziehen und in eine neue Wohnung umziehen, können eine Erstausstattung für Möbel und Haushaltsgeräte beantragen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

 

– Eine Erstausstattung wird nur gewährt, wenn zuvor keine Möbel oder Haushaltsgeräte vorhanden waren. Dies ist häufig der Fall nach einer Trennung oder wenn junge Menschen aus dem Elternhaus ausziehen.

– Bereits vorhandene defekte oder zerstörte Möbel können nicht im Rahmen der Erstausstattungsregelung ersetzt werden.

– Bei einem regulären Umzug von einer Wohnung in eine andere wird keine neue Erstausstattung finanziert.

– Die Erstausstattung muss vor dem Kauf beim zuständigen Jobcenter beantragt und genehmigt werden.

– Die Regelungen für Erstausstattungen variieren von Jobcenter zu Jobcenter.

– Das Jobcenter kann entweder die tatsächlichen Kosten übernehmen, eine Pauschale zahlen, Gutscheine bereitstellen oder Sachleistungen erbringen.

– Die gesetzliche Grundlage für Erstausstattungen basiert auf dem zweiten Sozialgesetzbuch § 24.

Gesetzliche Grundlage für Erstausstattungen

In bestimmten Situationen müssen Erstausstattungen für eine Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten, nicht aus dem Regelsatz finanziert werden. Gemäß dem zweiten Sozialgesetzbuch § 24 „erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung“.

Wer hat Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung

Das Jobcenter gewährt nicht bei jedem Umzug eine Erstausstattung der Wohnung, sondern nur unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise

– nach einer Trennung oder Scheidung,

– wenn junge Menschen aus dem Elternhaus oder einer sozialen Einrichtung in die erste eigene Wohnung ziehen,

– nach einer Phase der Wohnungslosigkeit,

– nach einer Haftentlassung,

– nach einem Wechsel von einer möblierten Wohnung in eine unmöblierte,

– bei Verlust des Hausrats durch Brand, Diebstahl oder Überschwemmung,

– wenn andere plausible Gründe vorliegen, warum keine eigenen Möbel vorhanden sind.

Wer hat keinen Anspruch auf eine Erstausstattung?

Bürgergeld-Empfänger, die bereits über eigene Möbel und Haushaltsgeräte verfügen, haben keinen Anspruch auf eine Erstausstattung. Dies gilt auch dann, wenn die Möbel bereits alt oder defekt sind. Derzeit sind 6,09 % des Regelsatzes pro Monat für die Innenausstattung und Haushaltsgeräte vorgesehen. Bei einem Eckregelsatz von 502 € im Jahr 2023 entspricht dies 30,57 €. Dieses Geld soll verwendet werden, um neue Möbel zu kaufen oder defekte Geräte zu reparieren.

Erstausstattung für die Wohnung

Was umfasst die Erstausstattung?

Die Erstausstattung beinhaltet die komplette Einrichtung der Wohnung mit erforderlichen Möbeln, Geräten und Haushaltsgegenständen. Personen, die eine Erstausstattung beantragen, sollten im Voraus klären, welche Unterlagen das Jobcenter dafür benötigt. Einige Jobcenter verlangen eine detaillierte Liste der benötigten Gegenstände, während andere einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung bereitstellen. Es gibt keine allgemeine Aussage darüber, was eine Erstausstattung genau umfasst.

 

Die Bundesagentur für Arbeit verdeutlicht in einer fachlichen Anweisung zum § 24 SGB II, dass keine Weisungen zu diesem Thema herausgegeben werden, da die Regelung der Erstausstattung in den Händen der kommunalen Träger liegt. Mit anderen Worten: Da jede Kommune für die Regelung der Erstausstattung zuständig ist, gibt es keine einheitliche Vorgehensweise, wie die Erstausstattung der Wohnung abgewickelt wird. Jedes Jobcenter hat seine eigenen Richtlinien.

Wie wird die Erstausstattung finanziert?

Das Jobcenter entscheidet eigenständig, ob Geldleistungen oder Sachleistungen gewährt werden, um die Wohnung einzurichten. Bei Pauschalbeträgen orientiert sich das Jobcenter an den Kosten für preisgünstige Möbel und Haushaltsgeräte, die die Grundbedürfnisse einer eigenen Wohnung abdecken. Gelegentlich werden auch Gutscheine für örtliche Sozialkaufhäuser ausgegeben.

 

Wichtig ist, das Jobcenter immer vor Ausgaben zu informieren. Eine Erstausstattung kann nicht rückwirkend beantragt werden. Andernfalls könnten Sie unter Umständen für alle Möbel und Haushaltsgeräte aufkommen müssen, die Sie vor der Genehmigung eines Erstausstattungsantrags erworben haben.

Wie wird die Erstausstattung beantragt?

Um einmalige Zusatzleistungen wie eine Erstausstattung für die Wohnung zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Falls jemand beispielsweise nach einer Scheidung in eine neue Wohnung zieht und keinen Antrag auf eine Erstausstattung stellt, wird vom Jobcenter keine Hilfe gewährt. Das Jobcenter geht davon aus, dass die Person die Situation aus eigener Kraft bewältigt hat. Es sollte nicht erwartet werden, dass das Jobcenter auf diese Möglichkeit hinweist.

 

Um eine Erstausstattung zu beantragen, ist ein formloser Antrag beim zuständigen Jobcenter einzureichen. Es existiert kein vorgefertigtes Formular für Erstausstattungen. Bei Unsicherheiten bezüglich der benötigten Unterlagen sollte das Jobcenter kontaktiert werden. Ein Antrag auf Erstausstattung für eine Wohnung könnte beispielsweise folgendermaßen formuliert sein:

Welche Möbel und Haushaltsgeräte werden übernommen?

Die nachfolgenden Möbel und Haushaltsgeräte gehören zur Grundausstattung und können vom Jobcenter finanziert werden, sofern sie in der neuen Wohnung nicht vorhanden sind und ein Erstausstattungsantrag genehmigt wurde:

 

– Eine Schlafgelegenheit wie ein Bett oder eine Schlafcouch inklusive Lattenrost, Matratze und Bettwäsche,

– Ein Tisch mit passenden Stühlen,

– Eine Couchgarnitur,

– Ein Schreibtisch,

– Gardinen,

– Die Küchenarmatur,

– Eine Waschmaschine,

– Ein Mülleimer,

– Besen und Kehrblech,

– Ein Staubsauger,

– Ein Kleiderschrank,

– Eine Kommode,

– Ein Schuhregal,

– Ein Spiegel,

– Wandhaken,

– Ein Bücherregal,

– Ein Badezimmerschrank,

– Handtücher,

– Ein Wäscheständer,

– Ein Kühlschrank mit Gefrierfach,

– Ein Herd,

– Lampen,

– Ein Wasserkocher,

– Eine Kaffeemaschine,

– Ein Toaster,

– Ein Fernseher (gebraucht).

 

 

Wie viel Geld zahlt das Jobcenter für eine Erstausstattung?

Die Höhe der Zahlungen für eine Erstausstattung durch das Jobcenter ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann je nach Region und individuellem Fall variieren. Grundsätzlich ist das Ziel, dass die gewährte Leistung alle Kosten abdeckt, die für eine Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte anfallen. Die Antragsteller werden jedoch dazu angehalten, Möbel und Geräte kostengünstig zu beschaffen, beispielsweise durch Einkäufe in Sozialkaufhäusern.

Als grobe Richtlinie können Antragsteller davon ausgehen, dass das Jobcenter etwa 1.000 Euro für die Erstausstattung eines Ein-Personen-Haushalts bewilligt. Wenn größere Haushaltsgeräte wie eine Waschmaschine benötigt werden, kann der Betrag entsprechend höher ausfallen.

Separater Antrag für Umzugskosten

Neben der Erstausstattung kann das Jobcenter auch finanzielle Unterstützung für Umzugskosten gewähren. Es ist jedoch zu beachten, dass für diese Kosten ein separater Antrag gestellt werden muss.

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