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Was ändert sich bei Einkommensgrenzen und Anspruch?

Alles Wichtige zum Elterngeld und den geplanten Änderungen für 2025
Das Elterngeld unterstützt Eltern in der ersten Zeit nach der Geburt ihres Kindes. Für das Jahr 2025 sind einige Änderungen geplant, die vor allem die Einkommensgrenzen und den Anspruch betreffen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte des Elterngeldes und die geplanten Neuerungen.
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Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt. Es soll den Eltern ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten des Kindes intensiv um die Betreuung zu kümmern und gleichzeitig den Lebensunterhalt zu sichern. Das Elterngeld kann in verschiedenen Varianten bezogen werden: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes nicht oder nur in geringem Umfang erwerbstätig sind. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer
- Selbstständige
- Studierende
- Arbeitslose
Auch Adoptiveltern und in bestimmten Fällen Verwandte, die die Betreuung des Kindes übernehmen, können Elterngeld beziehen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller mit dem Kind in einem Haushalt lebt und dieses selbst betreut und erzieht.
Einkommensgrenzen beim Elterngeld
Für das Basiselterngeld gibt es eine Einkommensgrenze. Diese liegt derzeit (2023) bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinerziehende und 600.000 Euro für Paare. Für 2025 ist geplant, diese Einkommensgrenze auf 150.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare zu senken.
Änderungen beim Elterngeld 2025
Die geplante Änderung der Einkommensgrenzen für das Elterngeld im Jahr 2025 ist die bedeutendste Neuerung. Dadurch wird der Kreis der Anspruchsberechtigten eingeschränkt. Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen von über 300.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Einkommen über 150.000 Euro haben dann keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich anhand des wegfallenden Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Das Basiselterngeld beträgt 65% bis 100% des wegfallenden Nettoeinkommens, abhängig von der Höhe des Einkommens. Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes, kann aber doppelt so lange bezogen werden.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen beigefügt werden, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes und Einkommensnachweise.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Das Basiselterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden. Das ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate bezogen werden. Eltern können die beiden Varianten auch kombinieren.
Wo finde ich die Antragsformulare für das Elterngeld?
Die Antragsformulare für das Elterngeld finden Sie auf den Websites der zuständigen Elterngeldstellen oder der Bundesagentur für Arbeit.
Kann ich Elterngeld auch beziehen, wenn ich nebenbei arbeite?
Ja, eine Nebentätigkeit ist während des Elterngeldbezugs grundsätzlich möglich. Die Höhe des Elterngeldes wird jedoch entsprechend angepasst.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es Eltern, gleichzeitig für vier Monate ElterngeldPlus zu beziehen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Wo kann ich mich weiter informieren?
Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Websites der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der zuständigen Elterngeldstellen. Sie können sich auch telefonisch oder persönlich bei den Elterngeldstellen beraten lassen.

