Datenschutz im Job: Welche Informationen darf dein Arbeitgeber speichern?

Datenschutz im Job

Welche Informationen darf dein Arbeitgeber speichern?

Personenbezogene Daten: 

Das Herzstück des Datenschutzes

Datenschutz im Job

Im Arbeitsverhältnis werden viele Daten über dich gesammelt, von deinem Namen und deiner Adresse bis hin zu deinem Gehalt und deiner Krankenakte. Nicht alle diese Daten dürfen vom Arbeitgeber nach Belieben gespeichert werden. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber darf nur Daten speichern, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Das ist das Kernprinzip des Datenschutzes, wie es in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt ist.

Welche Datenkategorien sind erlaubt?

Folgende Kategorien personenbezogener Daten darf dein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen speichern:

Stammdaten

Hierzu gehören die grundlegenden Informationen, die zur Abwicklung des Arbeitsvertrages benötigt werden:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Adresse
  • Familienstand
  • Bankverbindung
  • Sozialversicherungsnummer
  • Steueridentifikationsnummer

Leistungsdaten

Diese Daten erfassen deine Arbeitsleistung und werden zur Beurteilung und Gehaltsfindung herangezogen:

  • Arbeitszeiten (Beginn, Ende, Pausen)
  • Qualifikationen und Fortbildungen
  • Leistungsbeurteilungen
  • Krankheitszeiten (nur die Dauer, nicht die Diagnose!)

Kommunikationsdaten

Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallende Kommunikationsdaten:

  • Dienstliche E-Mail-Adresse und -Korrespondenz
  • Telefonnummer (dienstlich)

Sensible Daten: Besonderer Schutz erforderlich

Besonders sensible Daten unterliegen einem strengeren Schutz und dürfen nur in Ausnahmefällen und mit deiner ausdrücklichen Einwilligung gespeichert werden:

Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten dürfen nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung erhoben werden, beispielsweise für die betriebsärztliche Betreuung. Die Diagnose deiner Erkrankung geht deinen Arbeitgeber grundsätzlich nichts an. Nur die Arbeitsunfähigkeit muss gemeldet werden.

Religionszugehörigkeit

Die Speicherung der Religionszugehörigkeit ist grundsätzlich verboten, außer sie ist für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich (z.B. bei kirchlichen Einrichtungen).

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Gewerkschaftszugehörigkeit

Die Speicherung der Gewerkschaftszugehörigkeit ist grundsätzlich verboten.

Videoüberwachung und Mitarbeiterkontrolle

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, z.B. zur Verhinderung von Straftaten oder zum Schutz des Eigentums. Eine heimliche Überwachung ist verboten! Die Mitarbeiter müssen über die Überwachung informiert werden. Auch die Kontrolle von E-Mails und Internetnutzung unterliegt strengen Regeln und bedarf einer Rechtsgrundlage.

Löschungspflicht

Daten dürfen nicht ewig gespeichert werden

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Daten zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Die konkreten Löschfristen hängen vom Zweck der Datenerhebung ab. Beispielsweise müssen Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht werden, es sei denn, du hast einer längeren Speicherung zugestimmt.

Deine Rechte als Arbeitnehmer

Du hast als Arbeitnehmer verschiedene Rechte im Datenschutz:

Auskunftsrecht

Du kannst von deinem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, welche Daten er über dich gespeichert hat.

Berichtigungsrecht

Sind deine Daten falsch, kannst du eine Berichtigung verlangen.

Löschungsrecht („Recht auf Vergessenwerden“)

Du kannst die Löschung deiner Daten verlangen, wenn die Speicherung nicht mehr rechtmäßig ist.

Widerspruchsrecht

Du kannst der Verarbeitung deiner Daten widersprechen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt.

Was tun bei Datenschutzverstößen?

Vermutest du einen Datenschutzverstoß, wende dich an den Datenschutzbeauftragten deines Unternehmens oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Du kannst auch rechtliche Schritte einleiten.

RechtBeschreibung
AuskunftsrechtDu hast das Recht zu erfahren, welche Daten dein Arbeitgeber über dich speichert.
BerichtigungsrechtFalsche Daten müssen korrigiert werden.
LöschungsrechtDaten, die nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden.
WiderspruchsrechtDu kannst der Verarbeitung deiner Daten widersprechen.

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