Arbeiten mit chronischer Krankheit: Rechte, Pflichten und Unterstützung im Job

Arbeiten mit chronischer Krankheit

Arbeiten mit chronischer Krankheit

Rechte, Pflichten und Unterstützung im Job

Chronische Krankheiten im Arbeitsleben

Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind von chronischen Krankheiten betroffen. Das können körperliche Leiden wie Rheuma, Diabetes oder Asthma, aber auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sein. Diese beeinträchtigen oft das berufliche Leben und stellen Betroffene vor spezielle Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, seine Rechte zu kennen und die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen.

Rechte von Arbeitnehmern mit chronischen Krankheiten

Diskriminierungsschutz

Arbeitnehmer mit chronischen Krankheiten genießen besonderen Schutz vor Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen im Arbeitsleben aufgrund von Krankheit oder Behinderung. Arbeitgeber dürfen chronisch kranke Bewerber nicht benachteiligen und müssen im bestehenden Arbeitsverhältnis angemessene Rücksicht nehmen.

Anspruch auf behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

Liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor, gilt der Arbeitnehmer als schwerbehindert. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen behindertengerecht ausgestatteten Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen, soweit ihm dies zumutbar ist. Dies kann beispielsweise die Anschaffung spezieller Arbeitsmittel oder die Umgestaltung des Arbeitsplatzes umfassen.

Zusätzlicher Urlaub

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Jahr. Dieser Urlaub dient der Erholung und Regeneration.

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Kündigungsschutz

Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Das Integrationsamt prüft, ob die Kündigung sachlich gerechtfertigt ist und ob Möglichkeiten bestehen, die Beschäftigung des Arbeitnehmers fortzusetzen.

Pflichten von Arbeitnehmern mit chronischen Krankheiten

Mitteilungspflicht

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre chronische Krankheit offenzulegen, solange sie ihre Arbeitsleistung erbringen können. Beeinträchtigt die Krankheit jedoch die Arbeitsfähigkeit, sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber informieren. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zur Unterstützung zu ergreifen.

Mitwirkungspflicht

Arbeitnehmer sind verpflichtet, an Maßnahmen mitzuwirken, die ihre Eingliederung in den Betrieb fördern. Dies kann beispielsweise die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen oder die Anpassung der Arbeitszeit umfassen.

Unterstützung im Job

Integrationsamt

Das Integrationsamt berät und unterstützt schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Es hilft bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und bei Konflikten mit dem Arbeitgeber.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das BEM ist ein Verfahren, das Arbeitnehmern bei längerer Krankheit helfen soll, ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Im Rahmen des BEM werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, der Krankenkasse und gegebenenfalls weiteren Beteiligten Lösungen erarbeitet, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger bieten verschiedene Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben an. Diese können beispielsweise medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation oder Leistungen zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung umfassen.

Gerichtsurteile als Beispiel

Es gibt eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die sich mit den Rechten von Arbeitnehmern mit chronischen Krankheiten befassen. Hier einige Beispiele:

GerichtAktenzeichenThema
Bundesarbeitsgericht2 AZR 569/06Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Landesarbeitsgericht Köln4 Sa 858/05Anspruch auf behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

Diese Urteile zeigen, dass die Gerichte die Rechte von Arbeitnehmern mit chronischen Krankheiten ernst nehmen. Betroffene sollten sich daher nicht scheuen, ihre Rechte einzufordern und sich im Zweifelsfall an einen Anwalt oder eine andere Beratungsstelle zu wenden.

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