Alleinerziehend in Deutschland: Deine Rechte und finanzielle Hilfen

Alleinerziehend in Deutschland

Deine Rechte und finanzielle Hilfen

Mutterschutz im Arbeitsrecht  Alleinerziehend in Deutschland

Die Herausforderungen des Alleinerziehens

Alleinerziehend zu sein, ist in Deutschland keine Seltenheit, aber dennoch eine besondere Herausforderung. Neben der Kindererziehung und dem Haushalt lastet die gesamte finanzielle Verantwortung oft auf einer Person. Gleichzeitig ist es schwierig, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen.

Deine Rechte als alleinerziehender Elternteil im Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht bietet alleinerziehenden Eltern einige Schutzbestimmungen:

Kündigungsschutz

Alleinerziehende genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach § 9 Abs. 3 MuSchG (Mutterschutzgesetz), der aber an enge Voraussetzungen geknüpft ist. Der besondere Kündigungsschutz gilt im Wesentlichen während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung.

Weiterhin besteht ein genereller Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Teilzeitbeschäftigung

Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn sie ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen und in einem Betrieb mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmern beschäftigt sind (§ 8 TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Elternzeit

Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Es kann auch ein Anspruch auf einen Teil der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes bestehen.

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Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Es gibt verschiedene finanzielle Hilfen, die Alleinerziehenden in Deutschland zur Verfügung stehen:

Unterhalt

Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsvorschuss

Wird der Unterhalt vom anderen Elternteil nicht oder nicht vollständig gezahlt, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Kindergeld

Für jedes Kind wird Kindergeld gezahlt. Die Höhe des Kindergeldes ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder.

Elterngeld

Alleinerziehende haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld gleicht einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

Bürgergeld

Wenn das Einkommen nicht ausreicht, können Alleinerziehende Bürgergeld (früher ALG II) beantragen.

Wohngeld

Alleinerziehende mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag dient der Vermeidung von Bürgergeld und kann beantragt werden, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Bedarf, aber nicht für den Bedarf der im Haushalt lebenden Kinder ausreicht.

Zusätzliche Hilfen

Neben den finanziellen Hilfen gibt es weitere Unterstützungsangebote für Alleinerziehende:

Beratungsstellen

Beratungsstellen bieten Unterstützung bei Fragen zu rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, sowie bei der Bewältigung des Alltags.

Betreuungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, wie Kitas und Horte.

Selbsthilfegruppen

In Selbsthilfegruppen können sich Alleinerziehende austauschen und gegenseitig unterstützen.

Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende

Alleinerziehende können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag wird direkt von der Steuer abgezogen.

Anzahl der KinderEntlastungsbetrag (2023)
1 Kind4.260 €
2 Kinder4.980 €
3 Kinder5.700 €
für jedes weitere Kind zusätzlich720 €

Wichtige Anlaufstellen

Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und die entsprechenden Anträge zu stellen. Folgenden Anlaufstellen können helfen:

  • Jugendamt
  • Jobcenter
  • Familienkasse
  • Wohngeldstelle
  • Caritas
  • Diakonie
  • pro familia

Beispiel: Anspruch auf Teilzeit

Eine alleinerziehende Mutter arbeitet Vollzeit in einem Unternehmen mit 20 Angestellten. Sie hat ein fünfjähriges Kind, das sie selbst betreut. Sie möchte ihre Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche reduzieren. Da die Voraussetzungen des § 8 TzBfG erfüllt sind (mehr als 15 Arbeitnehmer, Kind unter 18 Jahren), hat sie einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Das Unternehmen kann den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, die die Verringerung der Arbeitszeit unzumutbar machen.

Beispiel: Unterhaltsvorschuss

Ein alleinerziehender Vater erhält vom anderen Elternteil keinen Unterhalt für sein achtjähriges Kind. Er kann Unterhaltsvorschuss beantragen.

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