Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Welche Leistungen stehen deinen Kindern zu?

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Bildungs- und Teilhabepaket

Welche Leistungen stehen deinen Kindern zu?

Viele Familien haben finanzielle Schwierigkeiten und können ihren Kindern nicht alle Möglichkeiten bieten, die sie bräuchten. Damit Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gleiche Chancen haben, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT. Es unterstützt bei den Kosten für Schulmaterialien, Mittagessen, Ausflüge und vieles mehr. Doch welche Leistungen stehen genau zu und wer kann sie beantragen? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein staatliches Unterstützungsprogramm, das Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen soll. Es umfasst finanzielle Hilfen für verschiedene Bereiche wie Schulbedarf, Mittagessen in Schule oder Kita, Schülerbeförderung, Lernförderung, soziale und kulturelle Teilhabe.

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem BuT?

Anspruch auf Leistungen aus dem BuT haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungen

Auch Familien, die zwar arbeiten, aber dennoch ein geringes Einkommen haben, können unter Umständen Leistungen aus dem BuT erhalten. Dies ist der Fall, wenn das Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt.

Welche Leistungen umfasst das BuT?

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

1. Schulbedarf

Für den Schulbedarf erhalten berechtigte Schüler*innen zweimal jährlich einen Zuschuss. Der Zuschuss wird zum 1. August und zum 1. Februar ausgezahlt und beträgt derzeit insgesamt 174 Euro pro Schuljahr (100 Euro zum 1. August und 74 Euro zum 1. Februar).

2. Mittagessen in Schule und Kita

Die Kosten für das Mittagessen in der Schule oder Kita werden übernommen, wenn dort ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird. Die Familien müssen lediglich einen Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit leisten.

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3. Schülerbeförderung

Wenn der Schulweg zu lang oder zu beschwerlich ist, werden die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen. Dies gilt für Schüler*innen, die eine weiterführende Schule (ab Klasse 5) besuchen.

4. Lernförderung

Schüler*innen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten Schwierigkeiten in der Schule haben, können zusätzliche Lernförderung erhalten. Die Lernförderung muss ergänzend zum Schulunterricht erfolgen und von der Schule empfohlen werden.

5. Soziale und kulturelle Teilhabe

Für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben steht ein monatlicher Betrag von 15 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann beispielsweise für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen oder für die Teilnahme an Freizeiten verwendet werden.

Wie und wo beantrage ich die Leistungen?

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen schriftlich beantragt werden. Zuständig für die Antragstellung sind:

  • das Jobcenter (bei Bezug von ALG II oder Sozialgeld)
  • das Sozialamt (bei Bezug von Sozialhilfe oder Wohngeld)
  • die Familienkasse (bei Bezug von Kinderzuschlag)

Die Antragsformulare sind bei den jeweiligen Stellen erhältlich. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Es ist wichtig, den Antrag vollständig und korrekt auszufüllen und alle erforderlichen Nachweise beizufügen. Dazu gehören in der Regel:

  • Nachweis über den Bezug der jeweiligen Leistung (z.B. ALG II-Bescheid)
  • Schulbescheinigung
  • Nachweise über die Kosten (z.B. Rechnung für den Schulbedarf)

Es empfiehlt sich, die Anträge so früh wie möglich zu stellen, da die Leistungen erst ab Antragstellung gewährt werden.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wenn der Antrag auf Leistungen aus dem BuT abgelehnt wird, erhält man einen schriftlichen Bescheid mit der Begründung der Ablehnung. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich beim zuständigen Amt eingereicht werden.

LeistungHöhe/BeschreibungWo beantragen?
Schulbedarf174 Euro pro Schuljahr (100 Euro zum 1. August, 74 Euro zum 1. Februar)Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse
MittagessenÜbernahme der Kosten, 1 Euro Eigenanteil pro MahlzeitJobcenter, Sozialamt, Familienkasse
SchülerbeförderungÜbernahme der Kosten bei NotwendigkeitJobcenter, Sozialamt, Familienkasse
LernförderungÜbernahme der Kosten bei Bedarf und Empfehlung der SchuleJobcenter, Sozialamt, Familienkasse
Soziale und kulturelle Teilhabe15 Euro monatlichJobcenter, Sozialamt, Familienkasse

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