In Zukunft sollen Geflüchtete ihre Leistungen mittels einer innovativen Bezahlkarte erhalten, die ihnen eine alternative Möglichkeit zur Verwendung von Bargeld bietet. Diese wegweisende Entscheidung wurde vom Bundesrat befürwortet und bildet eine bedeutende Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Anstelle von herkömmlichem Bargeld sollen Geflüchtete nun die finanziellen Zuwendungen in Form einer Bezahlkarte erhalten. Diese Neuerung stellt eine Antwort auf die Bedürfnisse derjenigen dar, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können. Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz haben sie Anspruch auf verschiedene Formen der Unterstützung, sei es durch Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheine. Die Einführung der Bezahlkarte erweitert diese Optionen und ermöglicht es, die ihnen zustehenden Geldbeträge als Guthaben auf der Karte zu verbuchen.

 

Um eine einheitliche Einführung dieser Bezahlkarte in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung am 1. März 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Nach umfassenden Beratungen wurde das Gesetz am 12. April 2024 vom Bundestag verabschiedet und erhielt abschließend am 26. April 2024 die Zustimmung des Bundesrates. Damit ist der Weg frei für eine zeitgemäße und effiziente Methode, um Geflüchteten die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen.

Bezahlkarte

Bezahlkarte als innovative Option?

Die geplante Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht vor, dass die Bezahlkarte explizit als eine der Leistungsformen aufgenommen wird. Zugleich wird ihr Anwendungsbereich erweitert. Dies bedeutet, dass zukünftig alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringungssituation, die für sie bestimmten Leistungen über die Bezahlkarte erhalten können.

 

Bisher war es üblich, dass Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften in erster Linie Sachleistungen erhielten, während Personen außerhalb dieser Einrichtungen vorrangig Bargeldleistungen bekamen. „Vorrangig“ bedeutet hier, dass diese Form der Unterstützung zwar bevorzugt wird, aber auch andere Leistungsformen möglich sind. Diese Dynamik soll sich durch die anstehende Gesetzesreform ändern. Damit erhalten die Länder und Kommunen eine erweiterte Flexibilität in Bezug darauf, wie sie die Leistungen für Geflüchtete erbringen können.

Nutzungsweise der Karte ist Sache des Landes

Die individuelle Nutzung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Diese haben bereits Mindeststandards festgelegt und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Bezahlkarte eingeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Karte den Bedürfnissen und Anforderungen vor Ort entspricht.

 

Die Festlegung des maximalen Betrags, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit der Bezahlkarte abgehoben werden kann, obliegt der jeweiligen Behörde, die für die Unterstützung von Geflüchteten zuständig ist. Auf diese Weise kann auf die individuellen finanziellen Situationen und Gegebenheiten Rücksicht genommen werden.

 

Des Weiteren haben diese Behörden die Befugnis, eigenständig zu entscheiden, wann der Einsatz einer Bezahlkarte nicht angemessen ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Asylbewerber Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, einer Ausbildungsvergütung oder BAföG auf ein eigenes Girokonto erhalten. In solchen Fällen ist es möglicherweise sinnvoller, die zusätzlichen Asylbewerberleistungen direkt auf dieses Konto zu überweisen, anstatt sie auf die Bezahlkarte zu buchen.

Vorteile der Bezahlkarte

Die Vorteile der Bezahlkarte sind vielfältig und bieten sowohl für Geflüchtete als auch für die Städte und Gemeinden zahlreiche Vorzüge. Eine der wichtigsten Eigenschaften ist, dass das darauf verfügbare Guthaben nur innerhalb des Landes ausgegeben werden kann. Dies gewährleistet, dass die finanziellen Mittel genau für den vorgesehenen Zweck verwendet werden: das Leben und den Lebensunterhalt der Geflüchteten hier im Land. Die Verwendung der Gelder für illegale Zwecke wie die Bezahlung von Schleppern oder Überweisungen ins Herkunftsland wird dadurch effektiv verhindert.

 

Darüber hinaus erhoffen sich Städte und Gemeinden durch die Einführung der Bezahlkarte eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Anstatt Bargeld auszugeben und zu verwalten, können die Behörden die entsprechenden Beträge einfach auf die Bezahlkarten der Geflüchteten buchen. Dies vereinfacht nicht nur den Prozess der Mittelzuweisung, sondern minimiert auch potenzielle Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Handhabung von Bargeld.

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