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Was ist erlaubt, was nicht?
Diskriminierung im Bewerbungsverfahren
Was ist verboten?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer politischen Anschauung benachteiligen. Dies gilt für alle Phasen des Bewerbungsverfahrens: von der Stellenausschreibung über das Vorstellungsgespräch bis zur Entscheidung über die Einstellung.
Konkrete Beispiele für verbotene Diskriminierung:
- Fragen nach der Schwangerschaft oder Familienplanung
- Ablehnung aufgrund des Namens, der Herkunft oder des Aussehens
- Bevorzugung von Bewerbern einer bestimmten Nationalität
Erlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch
Arbeitgeber dürfen Fragen stellen, die für die Tätigkeit relevant sind. Beispiele hierfür sind:
- Berufserfahrung und Qualifikationen
- Sprachkenntnisse
- Verfügbarkeit und Mobilität
Fragen zur Religionszugehörigkeit, zum Familienstand oder zur sexuellen Orientierung sind in der Regel unzulässig, es sei denn, sie sind für die konkrete Tätigkeit von Bedeutung (z.B. bei einer religiösen Einrichtung).
Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
Was muss beachtet werden?
Migranten benötigen je nach Herkunft und Aufenthaltsstatus unterschiedliche Dokumente, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Die wichtigsten Aufenthaltstitel sind:
| Aufenthaltstitel | Arbeitserlaubnis |
|---|---|
| EU-Bürger | Freizügigkeit, keine Arbeitserlaubnis erforderlich |
| Blaue Karte EU | An bestimmte Voraussetzungen geknüpft (z.B. Hochschulabschluss, bestimmtes Mindestgehalt) |
| Aufenthaltserlaubnis | Kann mit einer Arbeitserlaubnis verbunden sein, je nach Zweck der Aufenthaltserlaubnis |
Bewerber sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsstatus und ihre Arbeitserlaubnis wahrheitsgemäß anzugeben. Arbeitgeber dürfen diese Informationen erfragen und Kopien der relevanten Dokumente verlangen.
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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Für einige Berufe ist die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses erforderlich, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Dies gilt insbesondere für reglementierte Berufe wie Ärzte, Lehrer oder Rechtsanwälte. Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.
Sprachkenntnisse: Wie wichtig sind sie?
Gute Deutschkenntnisse sind für die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt unerlässlich. Arbeitgeber dürfen von Bewerbern ein bestimmtes Sprachniveau verlangen, wenn dies für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sollten in der Stellenausschreibung klar formuliert werden.
Rechtsschutz bei Diskriminierung
Wer im Bewerbungsverfahren diskriminiert wird, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden oder einen Anwalt konsultieren. Betroffene können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Es ist ratsam, die Diskriminierung zu dokumentieren und Beweise zu sichern.
Beispiel: Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Das BAG hat entschieden, dass die Frage nach dem Familienstand im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Diskriminierung darstellt (BAG, Urteil vom 19.06.2014, Az. 8 AZR 553/13). Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Fällen zulässig, etwa wenn die Familienplanung für die konkrete Tätigkeit relevant ist.

