Arbeitgeber zahlt Lohn nicht pünktlich – Das kannst du rechtlich tun

 

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht pünktlich

4-Tage-Woche in Deutschland Arbeitgeber zahlt Lohn nicht pünktlich

Das kannst du tun

Pünktliche Lohnzahlung ist kein Bonus, sondern ein grundlegendes Recht jedes Arbeitnehmers. Gemäß § 614 BGB ist der Lohn nach Leistung der Arbeit zu zahlen. In der Regel ist dies zum Monatsende der Fall, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht rechtzeitig nach, ergeben sich für die Arbeitnehmer verschiedene Handlungsmöglichkeiten.

Wann gilt die Lohnzahlung als verspätet?

Der Lohn gilt als verspätet, sobald er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen ist. Banklaufzeiten spielen dabei keine Rolle. Ist beispielsweise der 3. Bankarbeitstag des Folgemonats als Zahltag vereinbart und das Geld ist an diesem Tag nicht verfügbar, liegt eine verspätete Lohnzahlung vor. Abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sind zulässig, dürfen aber nicht unangemessen zum Nachteil des Arbeitnehmers sein.

Erste Schritte bei verspäteter Lohnzahlung

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Oftmals liegt der Verzögerung ein simpler Fehler zugrunde, der schnell behoben werden kann. Wichtig ist, den Arbeitgeber schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die ausstehende Zahlung zu erinnern und ihm eine Frist zur Nachzahlung zu setzen. Diese Frist sollte angemessen sein, in der Regel etwa eine Woche.

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Rechtliche Möglichkeiten bei ausbleibender Zahlung

Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Mahnung, können folgende rechtliche Schritte eingeleitet werden:

Mahnung

Eine förmliche Mahnung ist zwar nicht zwingend erforderlich, dokumentiert aber den Zahlungsanspruch. Sie dient als weiterer Nachweis für den Verzug des Arbeitgebers und kann im späteren Verlauf nützlich sein.

Verzugszinsen

Bei verspäteter Lohnzahlung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Verzugszinsen. Diese betragen derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Verzugszinsen müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum ausstehenden Lohn gezahlt werden.

Zurückbehaltungsrecht/Leistungsverweigerung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung verweigern, bis der Lohn gezahlt wird. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn der Lohn für mindestens zwei aufeinanderfolgende Termine nicht gezahlt wurde und der Arbeitgeber zuvor über die beabsichtigte Arbeitsverweigerung informiert wurde. Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. im öffentlichen Dienst.

Kündigung

Wird der Lohn trotz wiederholter Mahnungen nicht gezahlt, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. In diesem Fall muss die Nichtzahlung einen wichtigen Grund für die Kündigung darstellen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Lohn für einen längeren Zeitraum ausbleibt und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar ist. Die Kündigung sollte schriftlich und unter Angabe der Gründe erfolgen.

Lohnklage

Der Arbeitnehmer kann den ausstehenden Lohn gerichtlich einklagen. Hierfür ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Dieser kann den Arbeitnehmer bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen und die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Weitere Hilfestellungen

Neben den genannten rechtlichen Schritten können sich Arbeitnehmer auch an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden. Diese können bei der Durchsetzung der Lohnansprüche behilflich sein und den Arbeitgeber zur Zahlung auffordern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was tun, wenn der Lohn nur teilweise gezahlt wurde?

Auch bei Teilzahlung des Lohnes hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die oben genannten rechtlichen Schritte einzuleiten. Der Anspruch besteht auf den gesamten Lohnbetrag.

Kann der Arbeitgeber den Lohn einbehalten?

Der Arbeitgeber darf den Lohn nur in gesetzlich festgelegten Fällen einbehalten, z.B. bei Pfändungen oder zur Aufrechnung mit unbestrittenen Gegenforderungen.

Wie lange kann ich Lohnrückstände einfordern?

Lohnansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.

Muss ich die Kosten für einen Anwalt selbst tragen?

Bei berechtigter Lohnklage kann der Arbeitnehmer die Anwaltskosten vom Arbeitgeber erstattet verlangen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Lohn und Gehalt?

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und bei den zuständigen Gewerkschaften.

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