Nicht jeder Antrag auf Bürgergeld-Leistungen wird von der Behörde bewilligt. Haben Antragsteller keinen Anspruch auf die beantragten Leistungen oder erlässt das Jobcenter aus anderen Gründen eine Ablehnung, bleibt immer noch der Weg des Rechtsbehelfsverfahrens mit Widerspruch, Klage und einstweiligem Rechtsschutz offen, um gegen die Ablehnung von Bürgergeld-Leistungen vorzugehen.

Definition Ablehnungsbescheid

Wird ein Antrag auf Bürgergeld gestellt, muss das Jobcenter nach Prüfung des Leistungsanspruchs mit einem schriftlichen Verwaltungsakt reagieren. Dieser erfolgt entweder in Form eines Bewilligungsbescheids oder eines Ablehnungsbescheids. Während der Bewilligungsbescheid Umfang, Höhe und Dauer der bewilligten Leistungen mitteilt, informiert ein Ablehnungsbescheid den Antragsteller über die Ablehnung der beantragten Leistungen – samt Begründung für diese Entscheidung.

Inhalt eines Ablehnungsbescheids

Ein Ablehnungsbescheid muss folgende Angaben enthalten:

– Datum des Antrags

– Persönliche Angaben zum Antragsteller 

– Bedarfsgemeinschaftsnummer 

– Begründung für die Ablehnung

– Rechtsmittelbelehrung mit Widerspruchsfrist (§ 37 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz)

Bürgergeld Ablehnungsbescheid

Mögliche Gründe für einen Ablehnungsbescheid

Als Verwaltungsakt muss ein Ablehnungsbescheid zwingend die Begründung für die Ablehnung der beantragten Bürgergeld-Leistungen enthalten. Gründe, die zu einer Ablehnung durch das Jobcenter führen können, sind folgende:

Zu hohe Einkünfte

Verfügt der Antragsteller bzw. die Bedarfsgemeinschaft über zu hohe Einkünfte, durch die der Gesamtbedarf vollständig gedeckt ist, besteht keine Hilfebedürftigkeit – eine der generellen Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld.

Zu hohes Vermögen

Der Lebensunterhalt ist grundsätzlich aus den eigenen Mitteln und Vermögenswerten zu bestreiten. Übersteigt das verwertbare Vermögen nach Abzug der Freibeträge für Schonvermögen einen bestimmten Betrag, entfällt ebenfalls die Hilfebedürftigkeit und somit der Anspruch.

Fehlende Unterlagen

Häufig begründet sich ein Ablehnungsbescheid durch fehlende Unterlagen. Das Jobcenter fordert den Antragsteller jedoch zunächst zur Nachreichung fehlender Dokumente auf, bevor es zu einer direkten Ablehnung kommt.

Zeitpunkt des Ablehnungsbescheids

Der Ablehnungsbescheid ergeht, wenn das Jobcenter nach Sachverhaltsaufklärung auf Grundlage des Antrags entschieden hat, dass die beantragten Bürgergeld-Leistungen nicht bewilligt werden. Die Behörde muss dabei innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Antragstellung mit einem Verwaltungsakt in Form eines Bescheids tätig werden. Unterbleibt dies, können Betroffene Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.

Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid

Da es sich um einen Verwaltungsakt handelt, können Betroffene innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids dagegen vorgehen und Widerspruch einlegen. Eine Begründung ist zur Fristwahrung zunächst nicht erforderlich, sollte aber kurzfristig nachgereicht werden. Bei Widerspruch muss das Jobcenter den Sachverhalt komplett neu überprüfen.

Drei Monate zur Widerspruchsprüfung

Nach Eingang des Widerspruchs hat das Jobcenter drei Monate Zeit, diesen zu prüfen und einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Fällt dieser nicht zugunsten des Antragstellers aus, bleibt nur noch der Klageweg vorm Sozialgericht.

Einstweiliger Rechtsschutz möglich

Das Widerspruchsverfahren ist oft sehr zeitaufwändig. Für viele Hilfebedürftige ist aber eine schnelle finanzielle Absicherung wichtig. Daher empfiehlt sich parallel die Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes, um das Verfahren zu beschleunigen und eine vorübergehende Auszahlung zu erwirken.

Widerspruch lohnt sich oft

Laut Statistik haben die Jobcenter 2023 in fast 138.500 von 420.000 Widerspruchsfällen ihre Entscheidung geändert – über 30 Prozent der Widersprüche wurden also ganz oder teilweise stattgegeben. Ein Ablehnungsbescheid bedeutet somit nicht zwingend, dass kein Anspruch besteht.

Follow by Email
YouTube
Instagram
Telegram
VK
OK
Tiktok