Unter welchen Bedingungen zahlt das Jobcenter?

Der Besitz eines Führerscheins bedeutet oft ein bedeutendes Maß an Freiheit. Für viele Menschen ist Mobilität ein Schlüssel zur Unabhängigkeit, und nicht nur im persönlichen Bereich ist der Führerschein von Vorteil – in zahlreichen Berufen wird er als Voraussetzung für die Einstellung betrachtet. Doch für Personen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, sind die Kosten für einen Führerschein oft unerschwinglich. Ist das Jobcenter dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?

Bürgergeld und Führerschein

Kosten für Führerschein

Die Ausgaben für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B (gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung für Kraftfahrzeuge – z.B. Pkw – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) liegen im Jahr 2024 zwischen etwa 2.700 und 4.200 Euro, abhängig vom Bundesland, der Anzahl der Fahrstunden usw.

 

Es ist zu beachten, dass neben den reinen Führerscheinkosten in der Fahrschule auch weitere Ausgaben anfallen, wie der obligatorische Sehtest für 6,43 Euro, der Erste-Hilfe-Kurs für bis zu 40 Euro, Passbilder für etwa 10 Euro und die Gebühr für den Führerscheinantrag bei der Straßenverkehrsbehörde, die bis zu 70 Euro betragen kann.

 

Die Kosten für einen Staplerschein liegen zwischen etwa 200 und 350 Euro, abhängig vom Anbieter. Die Kosten für den Lkw-Führerschein sind ähnlich wie die der Klasse B, können aber aufgrund der hohen Treibstoffkosten höher ausfallen.

 

Für Personen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, sind diese Preise oft unerschwinglich. Daher könnte das Jobcenter in Erwägung ziehen, die Kosten zu übernehmen. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Rechtsanspruch darauf – es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Leistungsträgers.

Führerschein vom Jobcenter bezahlt: Voraussetzungen

Grundsätzlich ist eine Kostenübernahme für einen Führerschein der Klasse B durch das Jobcenter nur in seltenen Fällen möglich. Eine solche Unterstützung wird nur gewährt, wenn der Führerschein speziell dazu dient, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Bei der Anfrage zur Kostenerstattung für die Fahrerlaubnis müssen dem zuständigen Sachbearbeiter daher überzeugende Gründe vorgelegt werden, die mit der Arbeitssuche zusammenhängen. In der Regel liegt es im Ermessen des Jobcenters, ob die Finanzierung eines Führerscheins genehmigt wird. Ein Beispiel wie das Wohnen in ländlichen Gebieten allein reicht normalerweise nicht aus.

 

Es ist wichtig zu betonen, dass wenn es konkrete Aussichten auf einen Arbeitsplatz gibt, für den ein Führerschein zwingend erforderlich ist, die Kostenübernahme für den Erwerb der Klasse B-Fahrerlaubnis sogar gerichtlich angeordnet werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 13.10.2011, Az.: L 15 AS 317/11 B ER). Gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III muss die Agentur für Arbeit die notwendigen „Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ aus dem Vermittlungsbudget erbringen. Hierzu muss dem Jobcenter eine verbindliche Zusage des potenziellen Arbeitgebers vorliegen. In dem genannten Gerichtsverfahren hatte der Kläger eine solche Zusage für die Position als Bürokaufmann im Außendienst in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorgelegt.

LKW und Gabelstaplerfühereschein

Die Aussichten auf Kostenübernahme für einen LKW-Führerschein oder einen Gabelstapler-Führerschein (auch Staplerschein genannt) durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit stehen oft besser als bei der Klasse B-Fahrerlaubnis. Dies liegt zum einen daran, dass solche Führerscheine selten rein privat genutzt werden und sich in der Regel im beruflichen Kontext befinden. Außerdem können Bürgergeldempfänger durch zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten attraktiver für potenzielle Arbeitgeber werden und so die Grundvoraussetzungen für bestimmte Berufe erfüllen (z.B. Kurierfahrer, Berufskraftfahrer usw.).

 

Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels, der sich in den nächsten Jahren voraussichtlich noch verschärfen wird, könnten diese Qualifikationen durchaus von Vorteil für Bedürftige sein.

 

Auch hier gilt: Liegt bereits ein konkretes Jobangebot oder eine verbindliche Einstellungszusage vor, für die ein LKW- oder Gabelstapler-Führerschein erforderlich ist, übernimmt das Jobcenter in der Regel auch die Kosten für den Führerschein, da dies die Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt erheblich steigert.

Antragstellung für Führerschein

Es existiert kein offizielles gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren für die Beantragung eines Führerscheins. Personen, die eine Kostenübernahme für ihren Führerschein beim Jobcenter beantragen möchten, müssen zunächst einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. Während dieses Termins kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Im Rahmen des Gesprächs mit dem Integrationsfachkraft des Jobcenters müssen die Gründe für eine Genehmigung der Zuschüsse zu den Führerscheinkosten deutlich dargelegt werden. Insbesondere muss der Zweck des Führerscheinerwerbs im Zusammenhang mit den Leistungen der Eingliederung aus dem Vermittlungsbudget (siehe § 16 SGB II, wie oben erwähnt) sowie den daraus resultierenden verbesserten Arbeitsmarktchancen erläutert werden. Falls bereits ein konkretes Jobangebot vorliegt, ist es entscheidend, dies vorzubringen, da andernfalls die Aussichten auf eine Kostenübernahme – zumindest für den Führerschein der Klasse B – gering sind.

Antragsunterlagen für den Führerschein

In der Regel müssen bei dem Gespräch folgende Unterlagen vorgelegt werden:

– Eine Auflistung der anfallenden Kosten für den Führerschein (Angebote von verschiedenen Fahrschulen)

– Ein Nachweis darüber, dass die Kosten nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können

– Gegebenenfalls eine Einstellungszusage für einen Job vom potentiellen Arbeitgeber

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